Gruppenbild mit Dame: Hinten stehen (von links) Hubert Schiele, Michael Maier, Frank Schroft, Markus Zeiser und Jörg Alisch, die Bürgermeister von Bitz, Winterlingen, Meßstetten, Straßberg und Nusplingen. Vorne sitzen Obernheims Bürgermeister Josef Ungermann, Anica Schuldner und Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann. Foto: Kistner

Die Gemeinden Albstadt, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Bitz, Winterlingen und Straßberg gründen einen Gemeinsamen Gutachterausschuss. Gestern haben sieben Gemeindeoberhäupter die Vereinbarung unterzeichnet.

Albstadt - Die Zeremonie hätte nicht prosaischer ausfallen können. Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann wollte die Dokumentenmappe im Uhrzeigersinn umlaufen lassen, ließ sich jedoch von Anica Schuldner, der Vorsitzenden der neu geschaffenen Ausschussgeschäftsstelle, eines Besseren belehren: "Andersherum fällt’s leichter" – offenbar waren die Schriftstücke mit Bedacht entsprechend der Sitzordnung der sechs Bürgermeister und eines Oberbürgermeisters gestapelt worden. Danach noch das Gruppenbild mit Dame, und das war es dann schon.

Es war der unspektakuläre Abschluss eines Prozesses, der die Verwaltungsleute und Gemeinderäte der sieben Kommunen gut ein Jahr lang beschäftigt hat. Landesweit sind in diesem Jahr viele kleine Gutachterausschüsse zu größeren zusammengefasst worden. Wenn man sich eine Deutschlandkarte von 2020 mit den Standorten aller Gutachterausschüsse anschaut, dann begreift man, weshalb – kaum ein anderes Bundesland war so "verpixelt" wie Baden-Württemberg, kaum eine "Ausschusslandschaft" so kleinteilig.

1500 Verträge sind das Minimum

Probates Beispiel: Von den sieben Gemeinden, die ihre Kräfte im neuen Gemeinsamen Gutachterausschuss bündeln, hatten bisher vier einen eigenen Gutachterausschuss und nur Meßstetten, Nusplingen und Obernheim einen gemeinsamen. "Damit sich’s überhaupt lohnte", kommentierte Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann beim Termin im Technischen Rathaus in Tailfingen scherzhaft, "auf dem Heuberg verkauft doch keiner sein Haus." Mit 1500 Kaufverträgen pro Jahr wird künftig das Minimalpensum eines kommunalen Gutachterausschusses in Baden-Württemberg veranschlagt; andernfalls gilt er als unterfordert. Zum Vergleich: In Straßberg sind es derzeit 60 bis 70.

Testfall Erbschaftsstreit

Die Aufgaben eines Gutachterausschusses sind vielfältig – und der Ausdruck ein wenig irreführend: Gutachten, bei denen der genaue Wert eines Grundstücks und Hauses zu ermitteln wäre – etwa für einen gerichtlich ausgefochtenen Erbschaftsstreit – , fallen eher selten an; das tägliche Brot der Ausschussgeschäftsstelle, die in den vergangenen Monaten aufgebaut wurde und mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen hat, ist die Prüfung von Kaufverträgen. Per Fragebogen wird unter anderem ermittelt, wie der Ausbaustandard der sanitären Anlagen aussieht, wie die Heizung beschaffen ist und ob irgendwann einmal saniert wurde. Auf der Grundlage dieser Angaben wird dann der Wert des Hauses bestimmt, und wenn man den vom Kaufpreis abzieht, weiß man, wie hoch der unbebaute Grund in Albstadt, Bitz oder Nusplingen derzeit gehandelt wird. Aus dem Gesamtbild ergibt sich der sogenannte Bodenrichtwert, der neben Maklern und Bankern auch den Fiskus interessiert – er ist maßgeblich für die Erhebung der Grundsteuer, ein Thema, das aufgrund der einschlägigen Gesetzesnovellierung in nächster Zeit von großem Interesse für praktisch alle Grundstückseigner sein dürfte.

Ausschlaggebend ist die Einwohnerzahl

Das klingt nicht nur aufwendig, sondern ist es auch. Anica Schuldner hat derzeit vier Mitarbeiter, die im Technischen Rathaus in Tailfingen untergebracht sind; eine sechste Stelle könnte noch besetzt werden; das Arbeitspensum des neuen Gemeinsamen Ausschusses dürfte sich zwischen 1600 und 1700 Kaufverträgen pro Jahr bewegen. Das Gremium selbst besteht aus rund 20 Personen, die orts- und sachkundig sein müssen; es tagt mehrmals im Jahr, im Regelfall allerdings nicht in voller Besetzung. Das Budget des Gemeinsamen Ausschusses wird rund 290 000 Euro im Jahr betragen, die Gründungskosten betragen 60 745 Euro. Beide Beträge werden auf die sieben Gemeinden umgelegt; der Verteilungsschlüssel bemisst sich nach der Einwohnerzahl.