3,7 Dönerläden gibt es in Heilbronn pro 10 000 Einwohner. Foto: imago//Michael Bihlmayer

Die Heilbronner CDU hatte sich dafür eingesetzt, die Zahl der Dönerläden in der Innenstadt zu begrenzen. Einem neuen Gutachten zufolge ist dies aber nicht zulässig.

Die in Heilbronn debattierte Möglichkeit für eine Obergrenze für Dönerimbisse hat der Stadt viele Schlagzeilen gebracht – und nun auch die Gewissheit: „Eine Obergrenze für Dönerläden, wie sie die CDU-Fraktion gegenüber der Stadt fordert, ist auch in Heilbronn rechtlich nicht möglich“, wie Oberbürgermeister Harry Mergel am Mittwoch mitteilte. Er stützte sich dabei auf ein neues Gutachten. Ein erstes Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hatte eine Döner-Obergrenze zunächst als realistisch eingestuft.

 

Ausschlaggebend für das neue Gutachten ist die einschlägige Rechtsprechung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichts München, die „jegliche Form einer solchen Kontingentierung“ bauplanungsrechtlich ausgeschlossen hätten, erläuterte Peter Schütz von der Stuttgarter Kanzlei Knacke die Ergebnisse der Untersuchung.

Statt die Anzahl von Dönerläden oder auch Barbershops und Nagelstudios zu begrenzen, will man in Heilbronn nun einen anderen Weg gehen, um den Wohlfühlfaktor in der Innenstadt zu erhöhen. OB Mergel setzt dabei auch auf die Bewerbung der Stadt auf den EU-Titel „European Green Capital 2026“. Hier steht Heilbronn nach Angaben der Stadt im Finale. Über den Sieger wird demnach Ende November entschieden.

Im Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg liegt Heilbronn mit 3,5 Dönerläden je 10 000 Einwohner unter dem Durchschnitt von 3,7. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung GMA.