Das Freilichtmuseum Vogtsbauernhof in Gutach leistet Beitrag zur Vermittlung der Geschichte des ländlichen Raums. Foto: Erich Spiegelhalter/Schwarzwald Tourismus GmbH

Sieben Freilichtmuseen in Baden-Württemberg erhalten jeweils maximal 100.000 Euro.

Gutach - Das Land Baden-Württemberg hat im vergangenen Herbst die Mittel für die insgesamt sieben Freilichtmuseen deutlich aufgestockt. Das geht aus einer Mitteilung der Landtagsabgeordneten Sandra Boser (Grüne) hervor.

Maßnahmen werden zu 100 Prozent finanziert

Die Mittel sind insbesondere vorgesehen für Investitionen zur Sicherung der Bestandsgebäude sowie zur Stärkung der Vermittlung und der Verbesserung der IT-Ausstattung. Das Besondere an den jetzt bewilligten Mitteln ist, dass die Maßnahmen wegen Corona zu 100 Prozent finanziert werden, ansonsten ist die Förderung durch das Land immer anteilig.

"Die Mittel werden nun umgehend an die Freilichtmuseen fließen", freut sich die Landtagsabgeordnete Sandra Boser. "Freilichtmuseen, wie unser Vogtsbauernhof in Gutach, leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung der Vielfalt und Geschichte des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg und schaffen erlebbare Orte", so Boser.

Gemäß dem Vorschlag der Freilichtmuseen soll 2020 jedes der sieben Museen maximal 100.000 Euro für den Bestandserhalt und maximal 50.000 Euro für die Vermittlung ohne Kofinanzierung erhalten. Außerdem soll eine Sonderförderung für das Kulturmarketing in Höhe von 100.000 Euro gewährt werden. Die Gesamtsumme beträgt 1.150.000 Euro.

Im Jahr 2021 soll der Anteil für die Bestandserhaltung wieder auf die üblichen 50 Prozent zurückgefahren werden. Der Anteil für die Position Vermittlung/Kulturprogramme soll dann 40.000 Euro betragen. Bislang sind das 15.000 Euro. Diese Mittel werden umgehend zugewiesen.

Weitere Projekte werden anteilig gefördert

Die restlichen stehen für die weitere Sanierungsprojekte der Freilichtmuseen zur Verfügung. Diese werden dann aber nicht zu 100 Prozent finanziert, sondern so, wie gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Vergabe von Fördermitteln an nichtstaatliche Museen vorgesehen. Das bedeutet eine 50-prozentige Finanzierung, für den Rest muss der Träger aufkommen.