Die Guldenbrücke am Bad Wildbader Lautenhof soll ab 2025 saniert werden. Seit vielen Jahren ringen die Verantwortlichen um eine Lösung für die Umleitung. Viele Möglichkeiten wurden verworfen. Mittlerweile scheint aber eine Lösung gefunden.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant, im kommenden Jahr mit der Sanierung der Guldenbrücke im Zuge der L 531 zu beginnen. Das teilt das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe mit. Das ist bereits seit dem Jahr 2019 bekannt, als Prüf- und Erkundungsarbeiten vorgenommen wurden. Seither laufen auch Überlegungen, wie eine mögliche Umleitung auf der wichtigen Verkehrsachse, der Landesstraße 351, zwischen Bad Wildbad und Enzklösterle aussehen könnte. Auch der Bad Wildbader Bürgermeister Marco Gauger schaltete sich in die Lösungssuche ein.
Denkmalschutz Die im Jahr 1886 erbaute Bogenbrücke aus Buntsandstein bei Bad Wildbad entspreche nicht mehr den aktuellen Richtlinien, teilt das RP weiter mit: „Die Absturzsicherung ist unzureichend und es wurden Defizite in der Standsicherheit des Bauwerks festgestellt, die zu Setzungen des Bogens führen können.“ Im Zuge der geplanten Sanierungsarbeiten soll deshalb die Oberbaukonstruktion einschließlich der Kappen und Schutzplanken erneuert und den heutigen Richtlinien angepasst werden. Gleichzeitig werde durch eine Verbreiterung der Kurven vor und hinter dem Bauwerk die Verkehrssicherheit erhöht. Ein Ersatzneubau der Guldenbrücke sei geprüft worden, „ist aber aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich“.
Lange Sperrung
Während der Sanierungsarbeiten muss die Guldenbrücke für über ein Jahr voll gesperrt werden. Um eine großräumige Umfahrung über die B 294 während der Bauzeit zu vermeiden, prüft das RP derzeit eine Behelfsbrückenvariante ohne Mittelstütze südlich der Guldenbrücke, die geringere landschaftsplanerische Konflikte erwarten lässt. Die Lage der Behelfsbrücke soll dabei so gewählt werden, dass sie artenschutzverträglich in die Umgebung eingesetzt werden kann. Hierzu haben bereits Gespräche mit der Kranbaufirma stattgefunden. Der Verkehr soll einspurig mit Ampelregelung über die Behelfsbrücke geführt werden.
Prüfung Vor der Prüfung der jetzt angedachten Behelfsbrückenvariante wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits andere Behelfsbrückenvarianten als kleinräumige Umleitungsmöglichkeiten untersucht, die allerdings aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Vorgaben nicht umgesetzt werden können, so das RP weiter: Neben der „Nullvariante“, also der „Ertüchtigung und Instandsetzung des vorhandenen Bauwerks unter Vollsperrung der L 351“, wurden zwei Varianten mit einer Behelfsbrücke stromaufwärts und eine Variante mit einer Behelfsbrücke stromabwärts geprüft. Um die Kosten und die Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst gering zu halten, wurden hierbei jeweils einspurige Behelfsbrücken mit Ampelanlagen untersucht und naturschutzrechtlich bewertet.
Viele Varianten
Die Machbarkeitsstudie habe ergeben, dass alle drei Varianten mit Behelfsbrücken mittlere bis erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt verursachen. Hierzu gehörten unter anderem massive Eingriffe in kartierte Waldbiotope mit geschützten gewässerbegleitenden Auwaldstreifen, Schwarzerlen-Eschen-Wald und natürlicher Ufervegetation. Für die Gründung und Errichtung der Behelfsbrücken und der entsprechenden Umfahrungen seien zum Teil umfangreiche Aufschüttungen, Verdichtungen des Ufer- und Böschungsbereichs sowie Tiefgründungen erforderlich.
Alternativen Untersucht worden sei außerdem der Ausbau des bestehenden Forstwegs westlich sowie des Enztalradwegs östlich der L 351 als mögliche Umfahrungsstrecken. Dies wäre jedoch mit noch größeren Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden gewesen und ist daher nicht umsetzbar.
Tragbare Lösung
Einer, der sich von Beginn an für eine tragbare Lösung eingesetzt hat, war Bürgermeister Marco Gauger: „Für mich war von Anfang an klar, dass das Obere Enztal nicht einfach ab der Guldenbrücke für ein Jahr vom Verkehr abgeschnitten werden kann“, teilt er auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Deshalb habe er alles daran gesetzt, „damit eine großräumige Umfahrung über die B 294 während der Bauzeit vermieden werden kann“. Dazu habe man zunächst in mehreren Vor-Ort-Terminen eine mögliche örtliche Umfahrung am Waldrand geprüft. In einer großen Konferenz mit allen Entscheidungsträgern aus dem Regierungspräsidium, dem Landratsamt, dem Naturschutz, den Rettungsorganisationen und der Stadtverwaltung, die im Rathaus Bad Wildbad stattfand, konnte in der Abwägung schlussendlich die Entscheidung für die Behelfsbrücke getroffen werden.
Diese sei vom Eingriff in die Natur und vom finanziellen Aspekt her unter dem Strich günstiger als eine temporäre Asphaltstrecke am Wald entlang (Lautenhof – „vergratenes Wirtshaus“). „Es freut mich sehr, dass wir in dieser Sache, die die Bürgerinnen und Bürger zurecht sehr bewegt, auch von der Regierungspräsidentin Silvia Felder Unterstützung erfahren haben“, so Gauger abschließend.