Es gibt immer noch Unstimmigkeiten im Entwurf für 2026. Der Gemeinde fehlt die vorgeschriebene Mindestliquidität. Ein höherer Hiebsatz im Wald könnte helfen.
Erneut wurde im Gütenbacher Gemeinderat die Beschlussfassung über den Haushalt 2026 vertagt, was im Rahmen der „vorläufigen Haushaltsführung“ bis zum Beschluss des Haushalts die Handlungsfähigkeit der Gemeinde deutlich einschränkt.
Nach der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs im November und einer Klausurtagung des Gemeinderates wurde der Haushaltsplan im November zum Beschluss vorgelegt. Da sich aber erst kurz vor der Sitzung wesentliche Veränderungen und Unstimmigkeiten ergeben hatten, beschloss der Gemeinderat eine Vertagung.
Bei den erneuten Prüfungen wurden nun neue Unstimmigkeiten festgestellt. Beispielsweise seien Ansätze im Plan plötzlich wieder verschwunden. Auch die Rechtsaufsicht schlug noch weitere Optimierungspunkte vor. Der Haushaltsplan muss daher noch einmal in der Gesamtheit überarbeitet werden und soll nun in der Sitzung vom 18. Februar erneut vorgelegt werden.
Wenn, wie in diesem Fall in Gütenbach, zu Beginn des Jahres der neue Haushalt noch nicht beschlossen und bekanntgegeben wurde, tritt für die Zwischenzeit die „vorläufige Haushaltsführung“ in Kraft.
Entscheidend ist in Gütenbach aktuell, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität nicht erreicht ist, aktuell sogar im negativen Bereich liegt. Mindestliquidität ist die unerlässliche Menge an sofort verfügbaren Geldern, um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen jederzeit decken zu können. Diese Informationen von Bürgermeisterin Lisa Hengstler für den Gemeinderat waren rein informativ, die Beratungen werden im Februar fortgesetzt.
In der Diskussion regte Lorenz Wiehl an, in diesem Jahr den Hiebsatz im Wald zu erhöhen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Dies könne in den Folgejahren ausgeglichen werden. Außerdem forderte er, dass der Förster für diese Holzernte auch Angebote einholen müsste und nicht freihändig vergeben sollte. Auch Subventionen beispielsweise im Bereich der alten Schule müssten überdacht werden.
Sondervermögen kein Thema
Auch Lisa Hengstler bestätigte, dass zusätzliche Einnahmen aus dem Wald für den Haushalt etwas bringen könnten. Michael Eschle sprach das Sondervermögen des Bundes an. Bei den laufenden Projekten könnte dies aber, so Hengstler, kurzfristig nicht eingeplant werden. In den Folgejahren gäbe es genügend Projekte wie die Kläranlage, wo diese Gelder genutzt werden können. Janina Wursthorn regte an, dass aktuell geplante Investitionen möglichst auf die Folgejahre verschoben werden sollten. Die Rechtsaufsicht hat erneut angeboten, das Zahlenwerk nach Fertigstellung noch einmal zu prüfen. Und selbst in der Sitzung zum Haushaltsbeschluss, so die Bürgermeisterin, können vom Gemeinderat noch einmal Änderungswünsche eingearbeitet werden.
Nur Pflichtaufgaben
Vorläufige Haushaltsführung
Das bedeutet, dass nur rechtlich verpflichtende oder für die Aufrechterhaltung notwendige, unaufschiebbare Aufgaben erfüllt werden dürfen. Dazu gehören insbesondere Pflichtaufgaben wie der Schulbetrieb. Auch vorab genehmigte Bauten dürfen fortgesetzt und Steuern erhoben werden. Allerdings sind „Freiwillige Leistungen“ der Gemeinde in dieser Zeit stark eingeschränkt. Es dürfen nur die notwendigsten, rechtlich unabweisbaren Leistungen erbracht werden, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen, bis der neue Haushalt in Kraft tritt.