Videokonferenzen sind eine feine Sache, um bei einer Pandemie Abstand zu halten. Ohne ordentlichen Breitbandanschluss funktioniert dies aber nicht. Daran fehlt es an vielen Orten im oberen Bregtal noch. Foto: © fizkes – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Sitzungen: Gemeinderat Gütenbach passt Hauptsatzung an

Gütenbach. Die Videokonferenz nahm der Gütenbacher Gemeinderat am Mittwoch in seine Hauptsatzung auf. Schon im Frühjahr 2020 hatte das Gremium einmal virtuell getagt, damals gab es allerdings noch keine Vorschriften, erläuterte Bürgermeisterin Lisa Hengstler. Und auch jetzt noch sei eine Videositzung als Ausnahme gedacht und an strenge Vorschriften gebunden.

Für "Gegenstände einfacher Art" gibt es zukünftig drei Möglichkeiten der Beschlussfassung: die Gemeinderatssitzung, das Umlaufverfahren, das allerdings Einstimmigkeit erfordert, und die Videokonferenz. Bei allen anderen Beratungsgegenständen müssen "schwerwiegende Gründe" vorliegen, wenn eine Videokonferenz die Gemeinderatssitzung ersetzen soll. Darüber entscheidet die Bürgermeisterin mit ihren beiden Stellvertretern.

Ein denkbarer schwerwiegender Grund wäre in Corona-Zeiten ein besonderes Infektionsgeschehen in der Gemeinde, erklärte Lisa Hengstler. Sie betonte auch, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit beachtet werden müsse, die Übertragung der Sitzung in einen öffentlich zugänglichen Raum ist vorgeschrieben. Die Gemeindeverwaltung wird zudem auf ihrer Homepage einen Link installieren, über den Interessenten die Sitzung verfolgen können.

Die Vorschriften gelten für Gemeinderatssitzungen ebenso wie für Ausschusssitzungen. Einstimmig wurde die Aufnahme in die Hauptsatzung beschlossen.