Zahlreiche Standorte für Windkraftanlagen sind auf Gütenbacher Gemarkung verzeichnet, unser Archivbild zeigt die bestehenden Anlagen bei der Kaiserebene. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Schonhardt: Details selbst für Ortskundige nicht zu erkennen / Auswahl erscheint willkürlich

Gütenbach (sh). Das Thema Windkraft beschäftigte auch den Gemeinderat Gütenbach in jüngster Sitzung. Dabei geht es um die Festsetzung von Windkraft-Standorten.

Als Grundlage für die Beschlussfassung sollte eigentlich von einem Fachbüro erarbeitetes Konzept dienen, das aber im Gemeinderat massiv kritisiert wurde. Die Angaben und Plan-Unterlagen seien wenig hilfreich.

Nachdem die Windkraft privilegiert ist, müssen die Gemeinden ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegen, wo Windkraftanlagen möglich sind. Nur dann haben sie überhaupt noch Einfluss auf Planungen. Hier soll der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Furtwangen-Gütenbach Zonen für Windkraftanlagen festlegen.

Nun sollten die Delegierten des Gemeinderats für den dafür zuständigen gemeinsamen Ausschuss einen entsprechenden Auftrag erhalten. Doch im Gemeinderat kamen deutliche Zweifel auf, ob das vom Fachbüro Hage und Hoppenstedt vorgelegte Konzept überhaupt nachvollziehbar ist.

Wichtigster Kritikpunkt: Weder bei der Vorstellung in der Furtwanger Festhalle noch jetzt seien in den schriftlichen Unterlagen für den Gemeinderat auf den vorgelegten Plänen Details zu erkennen.

Es sind zwar mögliche Windkraft-Flächen eingezeichnet, aber selbst für jemanden, der die Region sehr gut kennt, sei es kaum erkennbar, wo genau diese Flächen liegen werden, so Jürgen Schonhardt. Man könne eigentlich verlangen, dass Gemeinde ebenso wie Gemeinderäte Pläne erhielten, auf denen noch irgendetwas erkennbar ist.

Ein zweiter Kritikpunkt war die Tatsache, dass die möglichen Flächen in zwei Prioritätsstufen eingeteilt wurden. Dabei seien, so das Konzept, die Flächen mit der Priorität zwei nachrangig zu betrachten, weil sie problematischer sind.

Beim Durchschauen der vorgesehenen Standorte erschien aber diese Auswahl den Gemeinderäten als ziemlich willkürlich. So ist laut Thomas Wursthorn das Gebiet Staatsberg als optimal ausgewiesen, obwohl hier bezüglich des Wasserschutzes und des "Schutzgutes Mensch" mit "einem erhöhten Konfliktpotenzial" zu rechnen sei.

Bei anderen Gebieten schien den Räten das Konfliktpotenzial deutlich geringer, beispielsweise nur auf den Landschaftsschutz bezogen, doch diese Gebiete würden als ungeeignet kategorisiert.

Deshalb beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Delegierten zwar der weiteren Überprüfung der vorgelegten Gebiete zustimmen sollen, aber auf jeden Fall aller Gebiete, gleich welcher Priorität, um hier exakte Ergebnisse zu erhalten.