Noch ist es eine schneebdeckte Wiese, doch in Zukunft werden hier am Gütenbacher Wirtsbuck 19 Baugrundstücke entstehen. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Reges Interesse am neuen Gütenbacher Baugebiet

Der Bebauungsplan Wirtsbuck war Thema in der öffentlichen Sitzung des Gütenbacher Gemeinderates. Der Punkt hatte zahlreiche Zuhörer in die Mehrzweckhalle gelockt, die die Diskussionen interessiert verfolgten.

Der Bebauungsplan Wirtsbuck war Thema in der öffentlichen Sitzung des Gütenbacher Gemeinderates. Der Punkt hatte zahlreiche Zuhörer in die Mehrzweckhalle gelockt, die die Diskussionen interessiert verfolgten.

Gütenbach. Thomas Kernler, Stadtplaner des Ingenieurbüros Zink, erläuterte viele Details. Die Aufstellung des Bebauungsplanes hatte der Gütenbacher Gemeinderat im März 2019 beschlossen. Er wird Platz für voraussichtlich 19 Baugrundstücke schaffen. Das Gelände, rund 15 000 Quadratmeter, ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Der Plan war vom 28. September bis zum 13. Oktober 2020 öffentlich ausgelegt worden, nun hatte sich der Gemeinderat mit Stellungnahmen von 28 Behörden und zwei Bürgern zu befassen. "Wird zur Kenntnis genommen", hieß der Kommentar Gütenbachs zu den meisten Kommentaren. Noch in Arbeit ist allerdings ein Entwässerungskonzept für das Baugebiet. Der Anregung des Landratsamtes, Zisternen vorzuschreiben, folgten die Gütenbacher Gemeinderäte nicht, aufgenommen wurde nur eine Empfehlung, Niederschlagswasser als Brauchwasser zu sammeln und zu nutzen.

Ausführlich erläuterte Thomas Kernler einige Bauvorschriften. Drei Vollgeschosse sind erlaubt, allerdings können die Gebäude aufgrund der Hanglage mit Unter- und Dachgeschoss auf insgesamt fünf Geschosse anwachsen. Festgelegt wurde eine Gesamt-Gebäudehöhe von 13 Metern. Zulässig sind sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser, die Grundstücksgrenzen sind im Bebauungsplanentwurf noch nicht endgültig festgelegt. Auch bei den Dachformen hat der Bauherr die Auswahl.

Der Entwurf sah die Begrünung von Garagen und Carports vor. Dies solle man nicht verpflichtend vorschreiben, regte Gemeinderat Sebastian Weiss an. Der Passus wurde in eine Empfehlung abgeändert. Ein Gutachten zu Geruchsimmissionen sei nicht notwendig, lehnte Bürgermeisterin Lisa Hengstler den Vorschlag des Landratsamtes ab. Auch eine Umwandlung des Plangebietes in ein "Dorfgebiet" fand keine Zustimmung, da im Bereich kein landwirtschaftlicher Betrieb liege.

Die Erfahrungen zeigten, dass mit "erheblichen Geruchsbelästigungen" im Wohngebiet nicht zu rechnen sei. Mit sechs Metern zu breit sei die neu zu bauende Erschließungsstraße, reklamierte ein Bürger. Eine drei Meter breite Straße mit zwei Ausweichstellen würde genügen. Die Bürgermeisterin verwies darauf, dass die vorgesehene Ringstraße mit sechs Metern Breite sinnvoll sei, man müsse auch Platz für Müllabfuhr und Räumfahrzeuge einkalkulieren.

Zum weiteren Vorgehen kündigte die Bürgermeisterin an, dass das Entwässerungskonzept abgewartet werden müsse. Dann folgt die nächste Offenlage, anschließend kann der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fassen. Die Frage aus dem Zuhörerkreis, wieviel die Grundstücke kosten werden, konnte Lisa Hengstler noch nicht beantworten. Sie versicherte aber: "Wir werden versuchen, den Preis gering zu halten."