Der Sommerwald gehört zur den rund 100 Hektar Waldflächen in Eigentum der Gemeinde Gütenbach. Foto: Gemeindeverwaltung Foto: Schwarzwälder Bote

Umwelt: Gemeindewaldbetreuung weiterhin bei Roland Thurner / Kostenbeitrag nun anhand Betriebsfläche

Lange tobte zwischen dem Bundeskartellamt und dem Land ein Rechtsstreit zur Organisation der Forstverwaltung. Nun tritt die vom Land beschlossene Forstreform in Kraft.

Gütenbach. Seit Neujahr wird die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Eigentum des Landes strikt getrennt von den Kommunal- und Privatwäldern. Den Staatswald bewirtschaftet künftig die Anstalt des öffentlichen Rechts ForstBW. "Pünktlich zum Jahresbeginn hat der neu gegründete Landesforstbetrieb ForstBW in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts seinen Betrieb aufgenommen", sagte Forstminister Peter Hauk (CDU) in einer Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

ForstBW werde sich unter bekanntem Namen und Logo, aber mit neuer Verantwortung, effektiver Organisation und klar definierter Zuständigkeit um die Belange des Staatswaldes kümmern.

Zum Kerngeschäft von ForstBW zählt Hauk die Pflege und die Bewirtschaftung von rund 320 000 Hektar Staatswald sowie die forstliche Aus- und Fortbildung. Dazu ist die Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Waldpädagogik und deren ständige Weiterentwicklung betraut. Die Betriebsleitung ist in Tübingen-Bebenhausen angesiedelt und liegt damit zentral im Land.

In 21 Forstbezirken mit jeweils zehn Forstrevieren werden die Aufgaben laut Hauk einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und einer wichtigen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung engagiert vor Ort umgesetzt. Gütenbach gehört künftig zum neuen Forstbezirk Hochschwarzwald mit Sitz in Hinterzarten.

Die Betreuung des rund 100 Hektar umfassenden Gemeindewaldes wird zwar auch neu organisiert, die Zuständigkeit in Person ändert sich jedoch nicht, Ansprechpartner für den Gemeindewald ist und bleibt Förster Roland Thurner. Für die Gemeinde ändert sich vor allem die Kostenbeteiligung. Bislang lag dem Kostenbeitrag für den forstlichen Revierdienst der Hiebsatz zu Grunde, künftig ist die forstliche Betriebsfläche maßgeblich. Weiterhin muss das Landratsamt als Dienstleister die Gebühren kostendeckend und unter Erhebung der Mehrwertsteuer erheben.

Konkret kostet der Revierdienst die Gemeinde dadurch circa 8000 Euro jährlich, bisher circa 6000 Euro. Die Beratung der Privatwaldbesitzer übernimmt das Landratsamt als Kreisforstbehörde ebenfalls weiterhin.