Ein Bauhoffahrzeug beim Winterdienst in der Gütenbacher Ortsmitte. Noch sind diese Leistungen umsatzsteuerbefreit. Das kann sich aber ab dem Jahr 2021 ändern. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Bürgermeisterin erläutert Auswirkungen auf Dienstleistungen der Gemeinde

Seit 1. Januar 2017 ist ein Gesetz zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Kraft – mit einer recht großzügigen Übergangszeit, die sich bis zum 31. Dezember auf Antrag der betroffenen Gemeinde anwenden lässt.

Gütenbach. Was besagt dieses Gesetz, das in Paragraph zwei des Umsatzsteuergesetzes geregelt ist? Es sagt schlicht und ergreifend aus, das juristische Personen des öffentlichen Rechts dann nicht als Unternehmer gelten, wenn sie im Rahmen der Ausübung der öffentlichen Gewalt tätig werden – auch wenn dafür Gebühren, Beiträge oder Abgaben erhoben werden.

Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn dieselbe Tätigkeit auch von einem privaten Unternehmen ausgeübt werden könnte. Durch eine Nichtbesteuerung dieser Tätigkeiten könnte eine Wettbewerbsverzerrung entstehen, daher sollte ab dem 1. Januar 2017 eine solche privatrechtliche Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegen – auf Antrag aber "dehnbar" bis zum Ende des übernächsten Jahres.

Vermietung betroffen

Betroffen wären dabei vor allem die Vermietung der Gemeindehalle und natürlich verschiedene Arbeiten des Bauhofs. "Bevor die Umstellung in die Wege geleitet werden kann, müssen zunächst alle Aufgaben der Gemeinde analysiert und entsprechend kaufmännischer Regeln erfasst werden; dies gehört auch zu den Vorarbeiten für das neue kommunale Haushaltsrecht", argumentierte Bürgermeisterin Lisa Wolber, die nach wie vor auch für die finanziellen Belange der Gemeinde verantwortlich zeichnet.

Derzeit seien Studierende der Hochschule Kehl in Zusammenarbeit mit der Verwaltung dabei, die Grundlagen zu schaffen, Ergebnisse würden dem Gemeinderat im April des kommenden Jahres vorgestellt. Daher plädiere sie dafür, zunächst beim Finanzamt die Anwendung der "alten" Regelung zu beantragen. Der Gemeinderat stellte sich einstimmig hinter die Verwaltung, so dass in Gütenbach auch 2019 weiterhin für entsprechende Tätigkeiten von Verwaltung und Bauhof keine Umsatzsteuer fällig wird.