Spritzmittel im Weinbau Foto: Patricia Sigerist

Es war ein wirksamer und billiger Pflanzenschutz. Wegen einer EU-Vorgabe müssen die Winzer nun ein deutlich teureres Mittel kaufen. Politiker und Branche rügen Brüssel.

Als baden-württembergischer Umweltminister hat Franz Untersteller (67) schon vor vier Jahren aufgehört. Doch der Grüne ist immer noch als selbstständiger Unternehmensberater im Energiesektor unterwegs – und verfasst nebenher regelmäßig Newsletter zu Weinthemen. Kürzlich griff er darin eine neue EU-Vorgabe auf, die die deutschen Winzer derzeit mächtig umtreibt. Damit liefere Brüssel mal wieder „den Eurokritikern Argumente gegen ein gemeinsames Europa quasi frei Haus“, bedauerte Untersteller.

 

Es geht um Backpulver. Das lasse nicht nur den Teig aufgehen, schrieb der Ex-Minister, sondern sei auch „ein äußerst wirkungsvolles Pflanzenschutzmittel“. Doch wer es weiterhin als solches verwende, mache sich „ab sofort strafbar“ – weil die Brüsseler Bürokraten mal wieder übers Ziel hinausgeschossen seien.

Firma aus Münsingen im Fokus

Tatsächlich war Natriumhydrogencarbonat, also handelsübliches Backpulver, vor allem im ökologischen Weinbau hoch geschätzt: Auf die Reben verteilt, schützte es wirksam vor dem Echten Mehltau, einer Pilzkrankheit. Billig war es obendrein. Als sogenannter Grundstoff zugelassen, durfte es europaweit verwendet werden. Doch in Deutschland und Österreich ist es damit vorbei. Denn eine Firma aus Baden-Württemberg hat für beide Länder eine Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel beantragt und erhalten, das weitgehend aus Backpulver besteht.

„Natrisan“ heißt das Produkt der Münsinger Biofa GmbH, das ungefähr das Fünffache kostet. Weil eine Substanz nach den EU-Regeln nicht gleichzeitig Grundstoff und Pflanzenschutzmittel sein kann, wurde die Zulassung als Grundstoff zurückgenommen.

„Natrisan“ kostet die Winzer deutlich mehr

Der Groll der Winzer richtete sich zunächst vielfach gegen den Anbieter, der ihnen aus geschäftlichen Interessen den Einsatz von Backpulver verbaut zu haben schien. Doch so einfach liegen die Dinge nicht. Man wolle den Winzern nicht schaden, erläutert die Firma auf ihrer Webseite, sondern das eigene Know-how schützen. Die Zulassung als Grundstoff beruhe nämlich auf Daten, die Biofa in umfassenden und kostspieligen Studien erhoben habe. Die EU-Kommission habe sie ohne Kompensation genutzt – eine „unfaire wirtschaftliche Benachteiligung“. Als man sich dagegen wehrte, habe Brüssel den Weg über die Zulassung als Pflanzenschutzmittel vorgeschlagen. Alle Anwender hätten nun Rechtssicherheit.

Hauk wirft Brüssel einen „Bärendienst“ vor

Brüssel habe „den Winzerinnen und Winzern einen Bärendienst erwiesen“, schimpft der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk (CDU). „Diese Entscheidung kann so nicht bleiben und muss korrigiert werden“, fordert er gegenüber unserer Redaktion. Er stehe im Kontakt mit dem Bund, um Wege aus der „für den Weinbau sehr unguten Situation zu finden“, heißt es aus dem Ministerium. Er appelliere an Brüssel, die Verwendung von Natriumhydrogencarbonat wieder zuzulassen, fügt ein Sprecher hinzu. Auch der Deutsche Weinbauverband hofft auf eine Lösung. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und das Bundeslandwirtschaftsministerium hätten angekündigt, den Fall zu prüfen und auf die EU-Kommission zuzugehen.

Ex-Minister Untersteller äußert Unverständnis über die Brüsseler Bürokraten. Er frage sich, warum die EU nicht im Nachhinein für die Nutzung der Firmendaten gezahlt und so die Grundlage für den Backpulvereinsatz bewahrt habe. Statt mit „juristischen Winkelzügen“ zu reagieren solle sie sich „an der gelebten Praxis des Bio-Weinbaus orientieren“.

Weinbauverband hofft auf Einlenken der EU