Da sind sich alle einig: Wer als Flüchtling schwere Straftaten begeht, wird abgeschoben. Wie schwierig das ist, zeigt der Fall der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg.
Die Tat hat im Oktober 2018 nicht nur Freiburg erschüttert, sondern in ganz Deutschland die Debatte über Flüchtlingskriminalität angeheizt: Eine 18-jährige Frau war im Gebüsch neben einem Freiburger Techno-Club von zehn vor allem syrischstämmigen Männern vergewaltigt worden. Der Haupttäter hatte sie zuvor mit Ecstasy und Alkohol wehrlos gemacht und nach draußen gelockt. Nachdem er sich an ihr vergangen hatte, überließ er sie seinen Freunden. Alle Beteiligten haben ihre Strafen abgesessen, abgeschoben werden konnten aber trotz offenbar intensiver Bemühungen die wenigsten, wie eine Recherche unserer Zeitung zeigt.
Während drei Beteiligte lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden waren, wurden die übrigen sieben Männer allesamt inzwischen ausgewiesen, sechs vom Land Baden-Württemberg, einer vom Land Hamburg, sagt die Sprecherin des Freiburger Regierungspräsidiums, Heike Spannagel. Tatsächlich abgeschoben habe man bisher aber nur einen Mann, räumt Spannagel ein. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich um einen Algerier.
Ein Deal mit dem Haupttäter
Bei den anderen, meist syrischstämmigen Betroffenen habe bisher die unsichere politische Lage im Herkunftsland eine Abschiebung verhindert. Ein Erfolg ist es für die Behörde, dass immerhin der Haupttäter zur freiwilligen Ausreise bewegt werden konnte. Weitere Details könnten aufgrund getroffener Vereinbarungen nicht bekannt gegeben werden, sagte Spannagel. Beim Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ im RP sei man aber sicher, dass der Mann nicht wieder eingereist ist. Es bestehe ein schengenweites neunjähriges Aufenthaltsverbot bis 2032. Demnach dürfte der Mann Deutschland 2023 verlassen haben und damit mehrere Monate vor dem Ende seiner fünfeinhalbjährigen Haftzeit.
Wie schwer sich der Rechtsstaat damit tut, straffällig gewordene Ausländer in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, zeigt exemplarisch der Fall eines heute 28-jährigen Mannes aus dem Irak, der ebenfalls an der Tat beteiligt war. Erst jetzt hat das Freiburger Verwaltungsgericht einen Schlussstrich unter den Fall gezogen und eine vom RP verhängte vierjährige Einreisesperre bestätigt. Das Kuriose: einreisen muss der Mann gar nicht, denn auch er hat Deutschland bisher nicht verlassen, sondern hier mittlerweile sogar mit einer deutschen Lebensgefährtin ein Kind gezeugt.
Im Jahr 2020 war der Iraker in dem Prozess um die Gruppenvergewaltigung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Im August 2021 – unter Anrechnung der Untersuchungshaft hatte er zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre und zehn Monate verbüßt – wurde er wegen „guter Führung“ entlassen. Das zuständige Landgericht Waldshut sah keine Wiederholungsgefahr.
Der Irak will nicht mitwirken
Schon da hatte das Bundesamt für Migration seinen subsidiären Schutzstatus widerrufen und festgestellt, dass keine Abschiebeverbote vorlägen. Nach einer Anhörung verfügte das Regierungspräsidium Freiburg im Januar 2022 seine Ausweisung und erließ eine neunjährige Einreisesperre. Dies sei trotz fehlender Rückfallgefahr aus „generalpräventiven Gründen“ geboten. Im Juni 2022 wurde der Mann aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen die Bundesrepublik zu verlassen. Doch statt zu gehen, zog er vor Gericht und machte geltend, dass er seit Längerem mit einer deutschen Staatsbürgerin liiert sei. Auch eine Hochzeit stünde bevor.
Das Verwaltungsgericht urteilte verhältnismäßig rasch. Schon im Januar 2023 bestätigte es den Bescheid des Regierungspräsidiums, erklärte im Hinblick auf die fehlende Wiederholungsgefahr die mittlerweile auf sieben Jahre reduzierte Einreisesperre aber für zu lange. Interessant ist, was die Verwaltungsrichter als „persönlichen Eindruck“ von dem Mann im Urteil festhielten. Die Strafhaft habe fraglos Eindruck auf ihn gemacht, es erscheine aber, als ob eine „vertiefte Auseinandersetzung mit den Gründen und Ursachen der damaligen Tat bislang nicht stattgefunden“ habe.
Weitere fünf Monate verstrichen, ehe das Urteil im Juni 2023 rechtskräftig wurde. Seither hätte man ihn abschieben können, sagt Irene Feilhauer vom RP Karlsruhe, das landesweit die Abschiebungen organisiert. Nun aber gab es Probleme mit dem Herkunftsland. Der Irak sperrte sich gegen eine Aufnahme. Wegen der mangelhaften Mitwirkungsbereitschaft habe sich das Land Baden-Württemberg auch ans Berliner Außenministerium gewandt.
Und plötzlich ist ein Kind da
Derweil war die Beziehung des Mannes zerbrochen, dafür gab er an, mit einer anderen deutschen Staatsbürgerin ein Kind zu erwarten, das im Frühjahr 2024 auch zur Welt kam. Das RP verkürzte daraufhin die Wiedereinreisesperre auf vier Jahre, gegen die der Mann aber erneut und nun erfolglos prozessierte.
In der Zwischenzeit hatte ein neues Abschiebungshemmnis die Behörden beschäftigt. Im Herbst, ein halbes Jahr nach der Geburt seiner Tochter, war der Mann erneut straffällig geworden, diesmal ging es um versuchten Raub. Ein Urteil liegt vor, rechtskräftig ist es aber noch nicht. Seine Strafe hat der Mann noch nicht abgesessen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg habe dennoch inzwischen einer Abschiebung zugestimmt.
Sie erfolge nun „priorisiert aus der Abschiebungshaft heraus“, teilt Feilhauer auf Anfrage dieser Zeitung mit. Seit vergangener Woche befinde sich der Mann in der zentralen Abschiebehaftanstalt des Landes in Pforzheim – offenbar gibt es die Hoffnung, dass der Irak ihn jetzt aufnimmt.
Land hat nur wenige Haftplätze
Abschiebehaft
Seit 2015 unterhält das Land Baden-Württemberg in Pforzheim eine Abschiebehaftanstalt. Dort können bis zu 51 Ausländer auf ihre Abschiebung warten. Zum Vergleich: Bayern unterhält 260 Plätze, Nordrhein-Westfalen 175.
Zuwachs
Im vergangenen Jahr sind 18 400 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden. Das war ein Anstieg um 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut einer Bundestagsdrucksache wurden die meisten Menschen in die Türkei, nach Georgien und Nordmazedonien ausgeführt. Baden-Württemberg war dabei vergleichsweise erfolgreich. Im ersten Halbjahr 2024 konnten 1333 Menschen abgeschoben werden, das größere Bayern liegt mit 1399 Abschiebungen nur knapp davor.