Damit die Trinkwasserversorgung gesichert bleibt, wird es demnächst Grundwassererkundungen im Gebiet Schämigraben geben. Der Friesenheimer Gemeinderat genehmigte einstimmig die Auftragsvergabe in Höhe von knapp 175 500 Euro.
„Grundsätzlich geht es darum, abzuleiten, wie groß das Schutzgebiet sein müsste um das Trinkwasser adäquat zu schützen“, betonte Friesenheims Bauamtsleiter Markus Reinbold in seinen Ausführungen in der Ratssitzung. Grundlage für die Grundwassererkundung im Rahmen der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Schämigraben ist die Zukunftssicherung der Trinkwasserversorgung.
Seit dem Februar 2020 liegt der Gemeinde Friesenheim ein Strukturgutachten vor, das eine Reihe von Maßnahmen vorsieht. Aktuell soll die Festsetzung von drei Wasserschutzgebieten für die vorhandenen Tiefbrunnen in Friesenheim und Oberschopfheim sowie für den geplanten dritten Tiefbrunnen in Oberschopfheim verfolgt werden.
Dazu brauche es neue Grundlagen für eine erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis, damit überhaupt Trinkwasser entnommen werden kann. Notwendig ist eine Neuabgrenzung des Wasserschutzgebiets Tiefbrunnen Oberschopfheim, eine Abgrenzung des Wasserschutzgebiets für einen zusätzlichen dritten Tiefbrunnen ebenfalls in Oberschopfheim sowie die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets Tiefbrunnen Friesenheim.
Mit Wasserentnahme des Gemüsebauunternehmens hat das alles nichts zu tun
In der Auftragsvergabe geht es jetzt um das Siedlungsgebiet Friesenheim um den Bereich des Tiefbrunnens. Geplante Bohrungen befinden sich im Umfeld des Tiefbrunnens Friesenheim Schämigraben. Zur Erkundung der hydrogeologischen Zustromverhältnisse ist die Durchführung von Bohrungen mit Ausbau zu Grundwassermessstellen erforderlich, erklärte Reinbold weiter.
Das notwendige Bohrprogramm umfasst elf Trockenbohrungen mit Ausbau im Bereich der Rheintalfüllung. Zehn Bohrungen erfolgen mit Tiefen von zehn bis 25 Metern und eine Bohrung mit einer Tiefe von etwa 40 Metern. Die Bohransatzpunkte liegen rund einen halben Kilometer voneinander entfernt.
Bei den Bohrungen handele es sich weniger um die Messung von Qualität oder Quantität des Wassers als vielmehr um Pumpversuche, bei denen festgestellt wird, in welche Richtungen das Wasser fließe, wo Lehm oder Lösboden vorhanden sei und deren Dicke und Dichte sowie um die zuströmenden wasserführenden Schichten, führte Bauamtsleiter Reinbold aus.
Die Ausdehnung des Wasserschutzgebiets müsse vermutlich weniger Richtung Reben erfolgen, sondern eher Richtung Westen, weil dort mehr Wasser anzutreffen sei. Mit der Wasserentnahme des Gemüsebauunternehmens habe das alles nichts zu tun, versicherte Reinbold.
Dies sei ausschließlich ein Bewässerungsbrunnen und nicht als Trinkwasser nutzbar. Bis die Schutzgebiete abgeschlossen sind, rechnet Reinbold mit einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren.
Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Eigenbetrieb Wasserversorgung unter der Investitionsmaßnahme Wasserschutzgebiete in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Maßnahme wird gemäß dem Zuwendungsbescheid vom April 2021 in Höhe von 100 000 Euro über das Regierungspräsidium Freiburg gefördert.
Gewannname
Hansjörk Wark aus Freiburg hat dazu in einer Aufstellung geschrieben: Im Schämental, am Schämigraben bedeutet ein leicht erhöhtes Löss-Schwemmgebiet und leitet sich vom Lateinischen „scamnium“ (Sand- oder Bodenschwelle) ab.