Die Grundsteuerreform hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Grundbesitzer in Atem gehalten. Wir haben nachgefragt, wie viele Beschwerden bei der Stadt Balingen eingegangen sind.
„Insgesamt gibt es so wohl 40 Prozent Gewinner und 60 Prozent Verlierer“, sagte Oberbürgermeister Dirk Abel im Oktober 2024 in Bezug auf die Grundsteuerreform. Im Rathaus sah man bereits zu diesem Zeitpunkt die Grundsteuerreform kritisch. Auch einige Bürger sind offensichtlich nicht glücklich mit der neuen Berechnung.
Rund 20 000 Grundsteuerbescheide hat die Stadt Balingen verschickt – mehrere hundert Beschwerden und Widersprüche kamen von den Bürgern wieder zurück an die Behörde.
Wir haben nachgefragt, welche Art der Beschwerden die Verwaltung erreichen. „Größtenteils wird seitens der Grundstückseigentümer die bisherige Grundsteuer mit der neuen Grundsteuer verglichen und auf prozentuale ‚Erhöhung‘ verwiesen“, antwortet Stadtsprecher Dennis Schmidt.
Es gibt unterschiedliche Bemessungsgrundsätze
Dies sei jedoch, so heißt es weiter, insofern problematisch, als dass die bisherige Grundsteuer auf Basis des Bundesgrundsteuergesetzes, das am 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten ist, erhoben wurde, wohingegen die aktuelle Grundsteuer auf dem seit 1. Januar 2025 geltenden Landesgrundsteuergesetz basiere.
Den Informationsfluss sieht die Verwaltung als ausreichend an
„Dementsprechend gibt es unterschiedliche Bemessungsgrundsätze und -grundlagen, die zu unterschiedlichen Steuerhöhen führen. Diese können über, ebenso aber auch unter der bisher zu entrichtenden Grundsteuer liegen. Die anderen Anmerkungen sind von sehr unterschiedlicher Art und ergeben sich meist aus dem jeweiligen Einzelfall.“
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2018 entschieden, dass die Bodenrichtwerte neu beurteilt werden müssen. Daraufhin hat die Bundesregierung 2019 eine Reform des Grundsteuergesetzes beschlossen, welche 2020 vom Land Baden-Württemberg umgesetzt wurde.
Nicht nur die Grundstücksbesitzer sind teils skeptisch
Sebastian Nothacker, Vorstand von Haus und Grund Württemberg, hat uns bereits erläutert, wo vermeintliche Ungerechtigkeiten durch die Reform entstanden sein könnten.
„Da es für die Grundsteuer unerheblich ist, wie das Grundstück bebaut ist, ist es nicht unwahrscheinlich, dass in einem großen Mehrfamilienhaus die Belastung für den einzelnen Eigentümer sinkt“, so Nothacker, „während sie bei einem Einfamilienhaus auf einem größeren Grundstück steigt“.
Nicht nur die Grundstücksbesitzer sind teils skeptisch, auch die Stadtverwaltung Balingen äußert Sorgen. „Nachdem sich die neue Grundsteuer im stetigen Fluss befindet – die Erstveranlagung erfolgte ja zum Stichtag 1. Januar 2022 – erhalten wir auch heute noch fast täglich Änderungen oder auch Neuveranlagungen, die sich seitdem ergeben haben“, so Schmidt.
Stadt: haben bislang ausreichend informiert
Entsprechend binde die Thematik seit Längerem hohe personelle Ressourcen. Hinzu komme, dass auch noch nicht alle landwirtschaftlichen Flächen veranlagt sind. „Vorrang hat für uns zunächst die Aktualisierung unserer Grundsteuerfälle. Nachdem dies abgeschlossen ist, werden die eingegangenen Widersprüche bearbeitet“.
Den bisherigen Informationsfluss in dieser Sache sieht die Verwaltung als ausreichend an. Zwischenzeitlich wurden die Grundstückseigentümer demnach wiederholt, unter anderem in der Presse, über das neue Grundsteuerverfahren informiert, „so dass wir derzeit keine Infoabende oder Ähnliches planen. Wir haben auch den Eindruck, dass das bei den meisten mittlerweile angekommen ist. Unsere Priorisierung liegt – wie oben erwähnt – derzeit auf der Aktualisierung unserer Grundsteuerfälle“, heißt es.