Die Gemeinde bleibt bei ihrer Zusage und wird die Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2026 neu anpassen, um die angestrebte Aufkommensneutralität zu erreichen.
Wie alle Kommunen in Baden-Württemberg hat auch die Gemeinde Schenkenzell aufgrund der vom Land veranlassten Grundsteuerreform vor etwa einem Jahr die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2025 neu kalkuliert.
Damals war eine Aufkommensneutralität angestrebt worden, um das bisherige Niveau der Einnahmen zu erreichen. Allerdings hätten zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht alle Grundsteuermessbeträge berücksichtigt werden können, da insbesondere bei der Grundsteuer A noch nicht alle Messbescheide vorgelegen hätten, berichtete Bürgermeister Bernd Heinzelmann in der Sitzung des Gemeinderats. Zudem seien einige Messbescheide in diesem Jahr nochmals korrigiert worden. Über einige eingelegte Widersprüche werde erst im laufenden Jahr entschieden. Deren genaue Zahl sei nicht bekannt. Da müsse abgewartet werden, was die Gerichte entschieden.
Mehreinnahmen bei Grundsteuer A
Nach aktuellem Stand werde die Gemeinde bei der Grundsteuer A (Betriebe Land- und Forstwirtschaft) in diesem Jahr voraussichtlich 11 900 Euro mehr einnehmen als in 2024, schilderte der Bürgermeister. Hauptursächlich hierfür sei, weil für die Grundstücke eines großen Steuerpflichtigen keine Messbescheide vorgelegen hätten und nach altem Recht die Steuer festgesetzt worden sei. Dadurch seien allein in diesem Einzelfall Mehreinnahmen von 4760 Euro angefallen. Bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) werde es hingegen ein Minus von rund 2200 Euro geben. „In der Summe werden wir Mehreinnahmen von 9700 Euro erzielen“, rechnete Heinzelmann vor. Aufgrund dieser Ergebnisse habe die Verwaltung die Hebesätze für die Grundsteuer A und B neu kalkuliert.
Hebesätze müssen angepasst werden
Um die von der Gemeinde angestrebte Aufkommensneutralität zu erreichen, müsse der Hebesatz bei der Grundsteuer A von aktuell 600 auf 485 Prozentpunkte gesenkt und bei der Grundsteuer B von 480 auf 490 von Hundert angehoben werden. „Dies würden wir so vorschlagen, wozu auch die Hebesatzung geändert werden muss“, informierte der Bürgermeister.
Rat Stefan Maier forderte, die Gemeinde müsse zu ihrem Wort stehen und die Hebesätze neu festlegen, da sie dies nach außen so kommuniziert habe. Dann werde man sehen, was in 2026 rauskomme. „Eine kleine Entlastung tut den Land- und Forstwirten sicher gut“, urteilte Maier im Hinblick auf einen leicht sinkenden Hebesatz bei der Grundsteuer A.
Stefan Mäntele zeigte sich angesichts noch ausstehender Gerichtsurteile überzeugt, dass auch 2026 bei den Hebesätzen eventuell nochmals nachjustiert werden müsse, „aber das können wir ja“. Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung und beschloss zudem, die Hebesatzung zum 1. Januar 2026 entsprechend zu ändern.