Die Grundsteuerreform beschäftigt die Bürger in Hechingen. Nun teilt Bürgermeister Philipp Hahn mit, wie viele Widersprüche gegen die Bescheide bei der Kämmerei eingegangen sind. (Symbolfoto) Foto: sichon - stock.adobe.com/sichon

Die Grundsteuerreform beschäftigt Hechinger Immobilieneigentümer weiter. Seit der Zustellung der Grundsteuerbescheide wird die Stadtverwaltung mit Anfragen und Widersprüchen konfrontiert. Unsere Redaktion kennt die Zahlen.

Seit Jahresbeginn greift die umstrittene Grundsteuerreform der Grundsteuer B in Baden-Württemberg. Bei vielen Immobilieneigentümern sorgte der Erhalt des Grundsteuerbescheids für ein böses Erwachen, müssen einige doch schlagartig ein Vielfaches des bisherigen zahlen. Laut dem Steuerzahlerbund ist die Grundsteuerlast besonders für baureife, unbebaute Grundstücke gestiegen.

 

Wie viele Anfragen stellten Bürger an die Verwaltung?

Dass die Grundsteuerreform auch die Hechinger Bürger beschäftigt, machte Bürgermeister Philipp Hahn in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit Zahlen deutlich. Insgesamt rund 8300 Grundsteuerbescheide hat die Stadt Hechingen bis Mitte Januar verschickt. Das Rathaus verzeichnete in der Folge bis Anfang März circa 300 schriftliche und 300 persönliche respektive telefonische Anfragen zu den Bescheiden. Heißt: Über sieben Prozent der Hechinger Immobilienbesitzer haben sich auf die Zustellung der Dokumente gemeldet.

Laut Hahn hätten die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kämmerei ein enormes Pensum zu bewältigen. Die 300 persönlichen Anfragen seien bereits beantwortet; bei den schriftlichen Anfragen stünden noch 39 Antworten aus, wie das Stadtoberhaupt in der Gemeinderatssitzung weiter mitteilte.

Wie viele Widersprüche wurden eingereicht?

Zu den schriftlichen und mündlichen Anfragen kommen eingereichte Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide dazu. Bei der Stadt Hechingen sind 91 Widersprüche eingegangen, was einer Widerspruchsquote von 1,1 Prozent entspricht. Die Widerspruchsfrist – diese gilt einen Monat ab Zustellung des Bescheides – ist bereits am 23./24. Februar verstrichen. Angesichts der Aufregung um die Grundsteuerreform ordnet Hahn die Widerspruchsquote als gering ein. Derzeit lägen der Stadt keine Widersprüche vor, die die Frist nicht eingehalten hätten.

Welche Gründe nennen die Bürger für ihren Widerspruch?

Der Großteil der Beschwerden bezieht sich auf die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer (90 Prozent). Dazu kämen einige Widersprüche, die sich auf die Berechnung des Bodenrichtwerts respektive des Grundstückswerts (85 Prozent) beziehen. Nur ein kleiner Teil beziehe sich auf die Höhe des Hebesatzes (10 Prozent) oder Fehler der Stadt (1 Prozent). Je Widerspruch konnten mehrere Gründe angegeben werden. Rund 15 Widersprüche waren nicht begründet.

Von den 91 Widersprüchen sind 21 beantwortet beziehungsweise beschieden worden. Die weiteren, noch nicht beschiedenen Widersprüche, werden nun geprüft und sukzessive bearbeitet, heißt es aus der Kämmerei. Von Seiten der Verwaltung konnte den Widersprüchen indes nicht abgeholfen werden, da sich diese nicht auf einen Fehler der Stadt bezögen beziehungsweise kein Fehler der Stadt erfolgt sei.

Widerspruch abgelehnt: Wie geht es weiter?

Im Anschluss an die Widerspruchsantwort der Stadt haben Immobilieneigentümer zwei Möglichkeiten, die sie anhand eines vorgefertigten Formulars innerhalb von in der Regel drei Wochen mitteilen können: Sie nehmen den Widerspruch zurück oder halten am Widerspruch fest. Sofern der Widerspruch aufrechterhalten wird, wird dieser dem Landratsamt als Widerspruchsbehörde zur kostenpflichtigen Entscheidung vorgelegt.

Steht eine Senkung des Hebesatzes zur Debatte?

Angesprochen wurde das Thema Grundsteuer in der Gemeinderatssitzung auch in der Haushaltsrede von Werner Beck, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler. Er fordert: „Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause einen Bericht zu den Einnahmen aus der Grundsteuer B vorlegen.“ Sollten die Einnahmen höher als bisher und somit die durch die Hebesatzerhöhung angestrebte Aufkommensneutralität überschritten werden, wollen die Freien Wähler einen Antrag auf eine Senkung des Hebesatzes stellen. Bürgermeister Hahn sagte der Forderung Becks zu.

Zum Hintergrund: Der Stadtrat hatte im vergangenen Herbst den Hebesatz für die Grundsteuer B von 370 auf 400 Prozent „aufkommensneutral“ erhöht. Die Grundsteuer B ist mit jährlich 2,75 Millionen Euro eine wichtige Einnahmequelle der Stadt. Durch die Grundsteuerreform wäre dieser Posten auf 2,55 Millionen Euro gesunken. Die Ursache dafür liegt in der Formel, mit der die Grundsteuer berechnet wird. Diese wurde durch die Grundsteuerreform geändert.