Die Frist ist abgelaufen. Aber natürlich können Bürger in Baden-Württemberg ihre Grundsteuererklärung weiterhin abgeben. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Millionen Grundsteuererklärungen stehen in Baden-Württemberg noch aus. Nach Ablauf der Frist ist es Zeit für eine Bilanz und den Ausblick, wie es weitergeht mit der Reform.

Nach dem Ablauf der Abgabefrist für die Grundsteuer A, bei der es im wesentlichen um Wohn- und Gewerbeimmobilien geht, stehen in Baden-Württemberg insgesamt noch fast 1,8 Millionen Grundsteuererklärungen aus. Fristgerecht vor dem 31. Januar wurden den Finanzämtern 68 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben. Insgesamt sind im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke läuft die Abgabefrist noch bis zum 31. März. Wie es jetzt mit der Reform weitergeht.

 

Was müssen Nachzügler wissen?

Baden-Württemberg verlängert zwar nicht die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung, aber mit Mahnbescheiden und Strafgeldern muss in nächster Zeit trotzdem niemand rechnen. Laut dem Stuttgarter Finanzministerium bekommen Säumige im ersten Quartal nur einen Erinnerungsbrief.

Wer kein Risiko eingehen möchte, sollte sich aber sputen, wenn dieser Brief eintrudelt. Denn herumkommen wird niemand darum, dass der Wert seines Grundstücks neu festgesetzt wird. Wer die Abgabe boykottiert oder „vergisst“, riskiert Säumniszuschläge und dass das Finanzamt selbst eine Schätzung der Grundsteuerwerte vornimmt.

Wieso weiß noch niemand, was er künftig zahlt?

Das klärt sich erst, wenn die Gemeinde, zu der das Grundstück gehört, den endgültigen Grundsteuerbescheid verschickt. Damit rechnen Experten nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2024. Vorher wird jeder Immobilienbesitzer einen Grundsteuermess- und einen Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt bekommen. Warum die Klärung so lange dauert, hat einen Grund: Die Kommunen, denen die Einkünfte aus der Grundsteuer zufließen, setzen auch den Hebesatz fest. Was der Gemeinderat genau festlegt, wird sich erst kurzfristig abzeichnen.

Lassen sich Tendenzen erkennen?

Da die Kommunen ein Versprechen abgegeben haben, sich an dieser Reform nicht bereichern, sondern ihr Grundsteueraufkommen stabil halten zu wollen, können die Steuerpflichtigen sich grob auf diese Trends einstellen: Wo die Finanzlage der Kommune entspannt ist und die Immobilienpreise im Lauf der Zeit stark gestiegen sind, dürften Städte und Gemeinden die Hebesätze deutlich nach unten korrigieren. Wo die Stadtkasse klamm ist, gibt es ein Risiko, dass die Gemeinde die versprochene „Aufkommensneutralität“ nicht einhält.

Ein Umstand dürfte jedoch eine generell disziplinierende Wirkung auf Kämmerer haben, die im Zuge der Reform gerne ihre Kassenlage aufbessern würden: 2024 sind in Baden-Württemberg Kommunalwahlen. Je größer der Unmut über die neue Grundsteuer ist, desto mehr wird das Thema zur Last im Wahlkampf.

Wieso ändert sich jetzt so viel?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Reform notwendig gemacht hat, verlangt, dass die Bemessungsgrundlagen neu festgesetzt werden. Daraus folgt zwangsläufig, dass das Steuergefüge sich ändert. Manche Bürger werden ab 2025 mehr, andere weniger bezahlen. Tatsächlich blendet die Berechnung der bisherigen Grundsteuer die Marktentwicklung bei Immobilien aus mehr als einem halben Jahrhundert aus. In Westdeutschland wurden die Einheitswerte 1964, in Ostdeutschland 1935 festgesetzt. Weil sie nie angepasst wurden, ist die Grundsteuer in den Augen der Karlsruher Richter heute nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar. Deshalb besteht jetzt ein so hoher Anpassungsbedarf.

Was muss wissen, wer eine Erhöhung befürchtet?

Weil noch lange ungewiss bleibt, wie groß die Belastung für jeden Grundbesitzer wird, rät Ministerpräsident Winfried Kretschmann davon ab, jetzt Rechnungen anzustellen, in denen Eckdaten aus den neuen Bescheiden mit den bisherigen Grundsteuersätzen verbunden werden. „Viele Leute machen Rechnungen auf Grundlage der aktuellen Steuersätze, und das macht keinen Sinn.“ Erst wenn die Kommunen ihre Hebesätze neu festlegten, seien Berechnungen tragfähig. Kretschmann räumte ein, dass die Reform manche Bürger stärker belastet. Den Betroffenen müsse aber klar sein, so der Regierungschef vor kurzem bei einer Pressekonferenz, dass sie bisher zu wenig Grundsteuer bezahlt hätten. Er ließ Offenheit für eine Überarbeitung des Landesgrundsteuergesetzes erkennen, falls es zu größeren Problemen kommt.

Kann man sich gegen den Bescheid wehren?

Gibt es Zweifel an der Bewertung des Grundstücks oder den Bescheiden, raten der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus und Grund, die bereits mehrere Musterklagen zur Reform auf den Weg gebracht haben, zum Einspruch gegen die Bescheide vom Finanzamt. Das ist innerhalb einer Frist von vier Wochen möglich. Wer mehr Zeit braucht, kann die Neubewertung seiner Immobilie in Baden-Württemberg zu einem späteren Zeitpunkt auch per Antrag in die Wege leiten.

Anders als in anderen Bundesländern können Besitzer im Südwesten unter bestimmten Voraussetzungen die Wertfestsetzung per Gutachten anfechten. Der Haken daran: Die Kosten trägt der Steuerpflichtige in jedem Fall selbst. Über die Details informiert das Finanzministerium unter anderem mit einem Erklär-Video auf seiner Grundsteuer-Homepage.