Die neuen Bescheide nach der Reform der Grundsteuer in Freudenstadt sind jetzt versendet – zum Teil mit gravierenden Veränderungen.
Rund 13 000 bebaute und unbebaute Grundstücke wurden im Zuge der Reform neu bewertet, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es in der Höhe der jeweiligen Steuerbescheide zu teils gravierenden Veränderungen kommt. Während die Steuer für Gewerbeflächen und Eigentumswohnungen tendenziell sinkt, ist sie für Einfamilienhäuser auf großen Flächen in Wohnlagen mit hohen Grundstückspreisen jetzt teils deutlich höher als bislang.
Oberbürgermeister Adrian Sonder betont, dass die Stadt zwar die Grundsteuer erhebe, diese Verschiebungen jedoch nicht zu verantworten habe: „Dies liegt an der Systematik der neuen Grundsteuer auf Bundesebene und des Modells, für das sich das Land Baden-Württemberg entschieden hat.“
Viele Bundesländer haben anderen Weg gewählt
Viele Bundesländer hätten einen anderen Weg gewählt, bei dem es offenbar weniger starke Veränderungen gibt, heißt es in der Mitteilung weiter. In Baden-Württemberg sind nun ausschließlich der Verkehrswert und die Größe eines Grundstücks ausschlaggebend für die Höhe der Steuer. Daher seien auch die Hebesätze der Städte und Gemeinden nicht miteinander vergleichbar. Die Stadt empfiehlt, die Angaben im Steuerbescheid zu prüfen und mögliche fehlerhafte Angaben umgehend zu melden. „Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Fragen haben“, so der OB.
Ungeachtet dessen bleibt die Stadt bei der Auffassung des Städtetags Baden-Württemberg, der sich für ein Modell ausspricht, das die Lasten gerechter verteilt, heißt es in der Mitteilung abschließend.