Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer anders als bisher berechnet. Entsprechend passt die Stadt Schömberg die Hebesätze für die Grundsteuer A und B an. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Auch mit der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, nimmt die Stadt Schömberg nicht mehr Grundsteuern ein. Aufgrund der neuen Berechnung werden Hausbesitzer aber möglicherweise mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen.

Die Landesgrundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, zwingt die Kommunen dazu, einen Blick auf ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu werfen und diese vor dem Hintergrund der neuen Berechnungsweise zu überprüfen und neu festzulegen.