Der Grundsteuerbescheid hat für so manche böse Überraschung gesorgt. Foto: Alt

Kaum sind die ersten neuen Grundsteuerbescheide raus, gibt es Ärger. Wer in Rottweil Wohn- oder Grundeigentum hat, den trifft es zum Teil hart. Erhöhungen um mehr als 1000 Prozent sind keine Seltenheit.

Da fiel vergangene Woche wohl so manchem die morgendliche Kaffeetasse aus der Hand: Denn die Grundsteuerbescheide, die da mit der Post ins Haus flatterten, konfrontierten ihre Leser zum Teil mit heftigen Erhöhungen.

 

Ein Beispiel: Für das rund 1700 Quadratmeter Grundstück eines denkmalgeschützten Bauernhauses im Rottweiler Ortsteil Göllsdorf waren statt der bisherigen knapp 43 Euro plötzlich fast 740 Euro fällig. Das entspricht einer knapp 1700-prozentigen Erhöhung. So geht es vielen, da ist der Ärger vorprogrammiert.

Wie groß der Frust ist, zeigt sich in den sozialen Netzwerken. In einer Rottweiler Facebook-Gruppe etwa findet ein reger Austausch zu dem Thema statt, man kann fast schon von einer kleinen Selbsthilfegruppe sprechen, die sich da gebildet hat. Hier 500 Prozent mehr, dort 487 Prozent. Eine Userin schreibt gar von 1970 Prozent.

Grundsteuer-Hebesatz bleibt bei 430 Prozent

Auch in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend war die Grundsteuer Thema. Im Zuge der Haushaltsplanungen muss nochmals über die Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer entschieden werden. In der Vorberatung eine Woche zuvor scheiterte der Vorschlag der Stadtverwaltung, den Hebesatz bei der Grundsteuer von 430 auf 440 Prozent anzuheben. Die Erhöhung der Gewerbesteuer von 380 auf 390 indes ging durch. Wie sollte die Abstimmung wohl diesmal ausgehen?

Peter Schellenberg von der Freien Wählern empfand es als „goldrichtig“, in der vergangenen Sitzung die Erhöhung der Gewerbesteuer von der Erhöhung der Grundsteuer getrennt zu haben. „Für uns war es richtig, die Erhöhung abzulehnen“, sagte er im Hinblick auf die Grundsteuer.

OB Christian Ruf, der in der Abstimmungsrunde später dennoch für eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer stimmte, hatte Verständnis für die Entrüstung in der Bürgerschaft. „Jeder kann sich in die Lage versetzen“, sagte Ruf. Auch er habe von Erhöhungen um teils 1000 Prozent erfahren. „Das verstehst du einfach nicht.“

Bürger wenden sich an die Stadt

Yvonne Jung, Abteilungsleiterin der Kämmerei, hatte ein paar Zahlen parat. In der vergangenen Woche hätten 126 Personen wegen zum Teil immens erhöhter Grundsteuer angerufen. 17 Widersprüche seien bei der Stadt bisher eingegangen. Drei Fälle würden bislang dahingehend geprüft, ob die Berechnung „grob unrichtig“ ist.

Der Grund, weshalb die neue Grundsteuer viele Hausbesitzer in Baden-Württemberg besonders hart trifft, ist das Berechnungsmodell. Das Land ging bei der neuen Grundsteuer mit seinem Bodenwertmodell einen Sonderweg. Entscheidend ist die Größe des Grundstücks und der sogenannte Bodenrichtwert. Letzterer wurde von den Gutachterausschüssen vor drei Jahren festgelegt nach Kriterien wie Lage, Erschließung und Bebaubarkeit. Ob darauf eine Hütte oder Villa steht, spielt keine Rolle.

Und dennoch gibt es für Grundstücksbesitzer Möglichkeiten zur Korrektur, wie auf der Internetseite der Finanzämter Baden-Württemberg nachzulesen ist. Entweder durch einen qualifizierten Gutachter – also einen staatlich anerkannten Sachverständigen – oder durch ein kostengünstigeres Gutachten, dass die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Heimatgemeinde erstellen kann. Das könnte also noch einen ganz schönen Rattenschwanz nach sich ziehen.

Bundesgerichtshof entscheidet erst noch

Laut Finanzministerium sollte das vereinfachte Verfahren die Grundsteuer gerechter und transparenter machen. Das darf mittlerweile bezweifelt werden. Wie der SWR schreibt, spreche der Bund der Steuerzahler von einer unangemessenen und sprunghaft gestiegenen Steuer, die auf die Bewertungsmethode zurückzuführen sei.

Deshalb hatten Verbraucherschützer bereits vor zwei Jahren dazu geraten, Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid einzulegen. Wie auf der Internetseite des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu lesen ist, ist das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungsgemäß. Gegen die Urteile vom 11. Juni 2024 wurde beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt.

Das Grundsteuergesetz könnte nun so manchen im Stuttgarter Landtag um die Ohren fliegen. Oder wie es ein Kommentator in der Rottweiler Facebook-Gruppe formulierte: „Nächsten Monat sind ja Wahlen...“