VS-Kämmerer Hans Kech erklärt die Veränderungen durch die Grundsteuer-Reform. Foto: Marc Eich

Ab Januar 2025 greift die Neuregelung der Grundsteuer – mit spürbaren Auswirkungen für rund 40 000 Objekte in VS. Die Stadt klärt auf, was sich durch neue Hebesätze und Bewertungsgrundlagen ändert und wer mit steigenden Kosten rechnen muss.

Die Reform der Grundsteuer trifft auch Tausende Menschen in der Doppelstadt – die Stadtverwaltung klärt deshalb auf, was die betroffenen Steuerzahler ab dem 1. Januar erwartet.

 

Wer ist betroffen? Eigentümer von rund 40 000 Objekten, die der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und B (für alle anderen Grundstücke) zugeordnet werden. Wenn der Gemeinderat den neuen Hebesätzen zustimmt, erfolgt ab Mitte Januar 2025 der Versand der Steuerbescheide durch die Stadtverwaltung.

Welche Auswirkungen hat die Neuregelung? Die Reform führt zu einer flächendeckenden Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien. Grundlage sind nicht mehr jahrzehntealte Einheitswerte, sondern aktuelle Daten wie Lage, Größe, Nutzung und Bodenrichtwerte. In VS schlägt das zuständige Amt für Finanzen und Controlling vor, den Hebesatz der Grundsteuer A (bislang 375 Prozent) und der Grundsteuer B (bislang 455 Prozent) gleich festzusetzen. Zukünftig soll der Hebesatz bei 422 Prozent liegen. Dabei gewährleiste man die Aufkommensneutralität, erklärt Kämmerer Hans Kech. Er betont: „Es handelt sich um keine versteckte Grundsteuererhöhung.

Was bedeutet die Reform für den einzelnen Steuerzahler? Pauschale Aussagen hierzu lassen sich nur schwer treffen. „Man muss sich immer den Einzelfall anschauen, es kommt auf den Bodenrichtwert an“, erklärt der Kämmerer. Mit enormen Steigerungen müssen beispielsweise Eigentümer von unbebauten Grundstücken rechnen – teilweise um bis zu 2000 Prozent. Kech: „Das ist vom Gesetzgeber so gewollt.“ Tendenziell muss zudem für Ein- und Zweifamilienhäuser mehr gezahlt werden. Günstiger weg kommen hingegen Eigentumswohnungen und Mehrfamilienwohnhäuser, aber auch Gewerbeimmobilien.

Wie sehen beispielhaft die Veränderungen des zu zahlenden Grundsteuerjahresbetrags aus? Die Stadt gibt folgende Beispiele: Wohnung (bisher: 236,15 Euro/jetzt: 133,33 Euro), Mietwohngrundstück (3136,41 Euro/2151,56 Euro), Gewerbeobjekt (5089,77 Euro/2646,74 Euro), Einfamilienhaus (267,54 Euro/312,63 Euro), Zweifamilienhaus (64,20 Euro/397,68 Euro), unbebautes Grundstück (30,89 Euro/837,37 Euro). Die Auswirkungen lassen sich, das betont die Stadt, ausschließlich auf die geänderte Bewertung zurückführen.

Wie läuft das Verfahren ab? Am dreistufigen Verfahren hat sich durch die Reform nichts geändert. Das Finanzamt ermittelt durch die Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert den Grundsteuerwert. Im nächsten Schritt wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt grundsätzlich 1,3 Promille, bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken beträgt sie 0,91 Promille. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird durch das Finanzamt an die Stadtverwaltung übermittelt. Sollte er falsch berechnet worden sein, ist das Finanzamt für den Einspruch zuständig. Im letzten Schritt wird bei der Stadtverwaltung der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde (im Falle VS 422 Prozent) multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuerbetrag, der per Bescheid an die Steuerzahler verschickt wird.

Wie reagiert die Stadt? Die Reform bedeutet für die Verwaltung Kech zufolge ein „hohes Arbeitsaufkommen“. Man rechnet mit einer Vielzahl von Widersprüchen. Eigens abgestellte Mitarbeiter sollen im zuständigen Amt deshalb für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Was hat es mit der Grundsteuer C auf sich? Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute baureife Grundstücke durch einen von ihnen festgelegten Hebesatz höher belasten. In VS soll dies wohl erst ab 1. Januar 2026 eingeführt werden. Eine Vielzahl von Grundstücken müsse hier laut Kech zuvor aber geprüft werden, um eine höhere Steuer zu begründen. Deshalb verzögere sich die Einführung.

Wo gibt es weitere Informationen? Die Stadt möchte im Internet eine eigens eingerichtete Info-Seite schalten, Informationen gibt es auch auf www.grundsteuer-bw.de. Der zur Berechnung der Grundsteuer notwendige Bodenrichtwert kann unter www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden.