Die Umstellung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 sorgt für reichlich Diskussionsstoff. Foto: © M. Schuppich - stock.adobe.com

Auch wenn das Aufkommen in etwa gleichbleiben soll, werden einzelne Bürger künftig mehr bezahlen müssen. Der Gemeinderat hat die neuen Hebesätze beschlossen.

„Frau Meier hat einen Satz gefunden, der unserem bisherigen Umfang entspricht“, leitete Bürgermeister Stefan Feigl den Tagesordnungspunkt ein und ergänzte: „Wer mehr bezahlen muss, soll sehen, dass die Erhöhung nicht dem Gemeindewillen entspricht, sondern der neuen Regelung geschuldet ist“.

 

Es gebe keine gesetzliche Verpflichtung für die Verwaltung, die Umstellung der Grundsteuer nach den neuen gesetzlichen Regeln zum 1. Januar 2025 aufkommensneutral zu gestalten, führte Kämmerin Renate Meier zunächst aus. Sie erläuterte im Detail die Rechtsprechung zur Grundsteuer-Reform und das Landesteuergesetz für Baden-Württemberg, nach dem künftig die Grundsteuer berechnet wird. Für die Grundsteuer B – bebaute und unbebaute private und gewerbliche Grundstücke – ist künftig ausschließlich die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert maßgeblich, Gebäude bleiben unberücksichtigt.

Belastung vor und nach der Reform nachvollziehbar

Im Jahr 2025, dem Jahr eins der Umstellung, sollte nach Ansicht der Verwaltung das Grundsteueraufkommen in etwa dem Vorjahr entsprechen, soweit dies aufgrund der Auswertungen möglich ist, heißt es sinngemäß in der Sitzungsvorlage. Dies auch, um den Grundstückseigentümern zu ermöglichen, die Belastung vor und nach der Reform zu vergleichen.

Die neuen Hebesätze

Der Hebesatz liegt nach mehrheitlichem Beschluss des Gemeinderates für die Grundsteuer A ab dem 1. Januar 2025 bei 300 (bisher 350), der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 188 (alt: 330). Rainer Bauser (afS) enthielt sich der Stimme, jedoch nicht, weil er die beschlossenen Grundsteuer-Hebesätze ablehne, „sondern weil unser Gewerbesteuer-Hebesatz seit Jahrzehnten gleich ist, da sollten wir auch mal ran“.

Das sagen die Gemeinderäte

Auch Jörg Uwe Koske (UW) hat nichts einzuwenden gegen die neuen Hebesätze. Er hält die Reform jedoch „für ein absolutes Unding und ungerecht, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Grundsteuer über die nächsten Jahre Bestand hat.“ Er und auch Bauser sehen da noch eine Klagewelle kommen. Vor allem ältere Einfamilienhäuser mit großen Grundstücken seien da massiv benachteiligt.

Man könne das auch anders sehen, widersprach der Schultes, „die Vorteile, die man bisher hatte, gegenüber jemand mit einem kleinen bebauten Grundstück werden jetzt ausgeglichen“. Ob im Lauf des Jahres, wenn Grundstücke im Neubaugebiet verkauft werden, die Hebesätze wieder angepasst werden müssten, wollte Richard Auwärter (afS) wissen. „Wir können nicht Äpfel mit Birnen vergleichen“, so Feigl, wenn weitere Grundstücke und damit neue Grundsteuerpflichtige dazu kommen, könne man diese nicht zum bisherigen Aufkommen dazurechnen.