Mit Spannung wurde auch in Schiltach erwartet, in welchem Ausmaß die Verwaltung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung bei der Grundsteuer – Grundsteuer A für agrarisch genutzte Flächen, Grundsteuer B für Wohnbebauung – umsetzen wird.
Bei der Grundsteuer A habe sich nur wenig geändert, so Kämmerer Herbert Seckinger – die größte Änderung ab 1. Januar 2025 bestehe darin, dass die Wohngebäude nicht mehr der Grundsteuer A, sondern künftig der Grundsteuer B zugerechnet würden – die Änderungen fielen entsprechend moderat aus, der Hebesatz sinkt von 280 auf 250 vom Hundert.