In Oberreichenbach wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B neu festgelegt. Foto: Carsten Knöller

Die 2018 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts losgetretene Reform der Grundsteuer schlägt seitdem in der gesamten Republik hohe Wellen – so wurde jetzt im Gemeinderat über die Grundsteuerhebesätze entschieden.

Mehrere Bürger kamen am Freitagabend ins Rathaus, um die Beratung über die Grundsteuer mitzuverfolgen. Bürgermeister Johannes Schaible hob hervor, dass sich die Gemeinde mit den neuen Steuersätzen keinesfalls bereichern wolle, sondern lediglich die gesetzlich notwendigen Anpassungen vorgenommen würden. Die Steuerlast für die Bürger solle möglichst gleich bleiben. Dies belege auch die Kalkulation mit den neuen Hebesätzen, die bei den prognostizierten Steuereinnahmen für 2025 keine Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren erwartet. Ebenso wurde Schaible nicht müde, allen Beteiligten zu danken, die dabei geholfen hätten, „dieses langwierige Verfahren heute zu einem guten Abschluss zu bringen“.