Die neue Grundsteuer, die hierzulande in Summe keine Zusatzbelastung für den Steuerschulder bringen soll, birgt eine Unwucht, die vor Ort nur durch den Verzicht auf Grundsteuern aufzufangen wäre. (Symbolbild) Foto: Magele Picture - stock.adobe.com

Der Gemeinderat stimmt höheren Hebesätzen für die Grundsteuer zu. Am Ergebnis macht das nicht viel.

Die „neue Grundsteuer“ ist auch im zweiten Jahr noch nicht vollständig verdaut. Der Oberndorfer Gemeinderat befasste sich jetzt mit den Vorschlägen zu den Hebesätzen – und diskutierte die neuen Vorgaben, beziehungsweise was man daraus ableiten kann, nochmals durch.

 

Mehrfach – und von unterschiedlichen Seiten – kam die Feststellung, dass man die Steuerbescheide einst und jetzt nicht vergleichen könne.

Vergleichbarkeit zum alten System ist nicht gegeben

Eine Tabelle mit hypothetischen Ansätzen, mit der Kämmerer Rainer Weber die Auswirkungen veranschaulichte, zeigt die ungleiche Entwicklung der Steuerforderung. Tendenziell ist klar: Wer ein schickes großes Grundstück in guter Lage hat, zahlt deutlich mehr, wer auf kleinerem Fuß lebt, deutlich weniger. Und auch, wenn bei vielen Einzelnen mit Blick auf ihren Grundsteuerbescheid der Eindruck entsteht, die Stadt bediene sich großzügig, steht im Hintergrund die Vorgabe, durch die Neuordnung keine zusätzlichen Einnahmen zu generieren.

Im Zielkorridor

Das heißt: Es gibt so eine Art „Zielkorridor“, in dem sich die Kommunen bewegen. Die über die Grundsteuer einzunehmende Summe liegt dabei in etwa der Höhe, die vor der Änderung der gesetzlichen Grundlage vereinnahmt wurde. Der Knackpunkt: Diese Summe setzt sich jetzt völlig anders zusammen. Deshalb ist die Vergleichbarkeit für die einzelnen Veranlagungen nicht mehr gegeben.

„Von hinten her“ rechnen

Die Verwaltung muss jetzt „von hinten her“ rechnen: Es gibt ein Ergebnis und die beiden Steuerarten, die das Ergebnis erzielen sollen. Daraus wird heruntergebrochen welche Steuer wie hoch sein muss.

Für Oberndorf bedeutet das die schließlich vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A von 350 auf 390 vom Hundert, beziehungsweise Grundsteuer B von 370 auf 400 vom Hundert.

Rund zwei Millionen Euro

Damit werden, auch daran herrschte am Ratstisch kein Zweifel, manche deutlich mehr belastet als früher, andere deutlich weniger belastet. Vor Ort könne man diese systembedingte „Unwucht“ nicht ausgleichen, wenn man Grundsteuer einnehmen möchte. In Oberndorf geht es dabei um eine Summe von unmittelbar immerhin rund zwei Millionen Euro. Mögliche Zuschussschädigung ist dabei ausgeblendet.

Mit 17 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und bei drei Nein-Stimmen stellte sich die Mehrheit des Gemeinderats hinter die neue Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer.