Auch in Höfen ist es wie in vielen anderen Gemeinden: Die Reform der Grundsteuer bringt viele Veränderungen mit. Eine Gruppe wird künftig besonders zur Kasse gebeten.
Jetzt stehen sie auch für die Gemeinde Höfen fest, die neuen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025. Bei der Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) mit 1415 vom Hundert (v.H.), für die Grundstücke (Grundsteuer B) mit 520 v.H. und für die Gewerbesteuer mit 360 v.H. auf die jeweiligen Steuermessbeträge.