Ab 1. Januar gilt in der Stadt Geislingen ein neuer Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer B. Foto: Wolf-Ulrich Schnurr

Der Geislinger Gemeinderat hat beschlossen, zum 1. Januar den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 305 von Hundert zu setzen. Die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke soll in der Stadt ab 1. Januar 2026 erhoben werden.

Mit einer umfangreichen Tagesordnung hat sich der Geislinger Gemeinderat in seiner Novembersitzung befasst. Das wichtigste Thema darauf war die Beratung und Festlegung neuer Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer – denn davon ist letztlich fast jeder Bürger betroffen.