Zur Grundsteuerreform und der Erhöhung der Hebesätze in Freudenstadt hat unser Leser Wolfgang Bullinger aus Freudenstadt die folgende Meinung.
OB Adrian Sonder versprach noch im August 2024, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Im November schlug er, entgegen seiner Zusicherung, als Verwaltungschef der Stadt Freudenstadt vor, neben der Steuererhöhung durch die Reform, den Hebesatz der Grundsteuer von bisher 450 Prozent auf sage und schreibe 675 Prozent zu erhöhen.
Damit nimmt die Stadt 550 000 Euro mehr Grundsteuer ein. Dies zeigt, dass die Stadtverwaltung entgegen mancher Beteuerung sehr wohl Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer hat. Somit zahlen wir doppelt für die missratene Reform. Einmal die dreifache Erhöhung der Grundsteuer, verursacht durch die Reform, und zusätzlich durch die extreme Erhöhung des Hebesatzes durch die Stadtverwaltung auf 675 Prozent.
Das macht für unser normal großes Grundstück das 4,3-fache der bisherigen Grundsteuer aus und somit weit mehr als die durchschnittliche Erhöhung pro Einwohner von 20 Euro.
Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun
Da die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von Gewerbeimmobilien weniger bezahlen, ist das für die Eigentümer von Einfamilienhäusern eine ungerechte Benachteiligung und widerspricht der Intention der eigentlichen Reform. Wenn Grundstücke, bebaut mit stattlichen Häusern in exklusiver Lage, mit einem niedrigen Bodenrichtwert bewertet werden, nur weil sie im Außenbereich liegen, hat das mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.
Durch das Verhalten der Verantwortlichen fühlen wir uns als Bürger nicht mehr ernst genommen. Zu allem Übel fördert das Vorgehen die Politikverdrossenheit und ist eine tolle Steilvorlage und ein Wahlgeschenk für die AfD.
Wolfgang Bullinger, FreudenstadtSchreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.