Zum Thema Grundsteuer in Freudenstadt gibt es eine Lesermeinung. Foto: Schwarzwälder Bote

Zur Grundsteuer in Freudenstadt hat unser Leser Herbert Mück aus Freudenstadt folgende Meinung.

Im Bericht wird der Eindruck erweckt, dass es bei der Grundsteuer B zwei unterschiedliche Hebesätze für Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien gibt. Richtig ist, dass der Gemeinderat den einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B von 450 Prozent auf 675 Prozent erhöht hat.