Unser Leser Helmut Rohm kritisiert die gestiegenen Hebesätze. Für ihn sollte die Kommune überlegen, welche „Orchideen-Aufgaben“ sie noch tätigen will.
Die Änderung der Grundsteuer geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zurück. Die Hebesatzvorschläge des Finanzministeriums orientieren sich an dem geforderten Grundsatz der sogenannten Aufkommensneutralität.