Der bisherige Wassergebührensatz in Dornhan von 2,64 Euro ist nicht mehr kostendeckend. Foto: Masic-Reppe

Unser Leser Helmut Rohm kritisiert die gestiegenen Hebesätze. Für ihn sollte die Kommune überlegen, welche „Orchideen-Aufgaben“ sie noch tätigen will.

Die Änderung der Grundsteuer geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zurück. Die Hebesatzvorschläge des Finanzministeriums orientieren sich an dem geforderten Grundsatz der sogenannten Aufkommensneutralität.