Der Gemeinderat folgte den Empfehlungen des Landes, als er die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festlegte.
Aufkommensneutral sollten diese sein, was aufgrund der Änderung in der Systematik des neuen Grundsteuergesetzes für Verwaltungsmitarbeiter Stefan Reiser einem Mehraufwand gleichkam.