Eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für das Jahr 2025 wird vor einer Siedlung hochgehalten. (Symbolfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa

Der Gemeinderat folgte den Empfehlungen des Landes, als er die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festlegte.

Aufkommensneutral sollten diese sein, was aufgrund der Änderung in der Systematik des neuen Grundsteuergesetzes für Verwaltungsmitarbeiter Stefan Reiser einem Mehraufwand gleichkam.