Viele Hausbesitzer werden wohl eine böse Überraschung erleben, wenn der Grundsteuerbescheid im Briefkasten liegt. In manchen Fällen ist die jährliche Abgabe wegen der neuen Berechnung um ein Vielfaches höher – diese Hebesätze hat der Gemeinderat festgelegt.
Bei der Berechnung der Grundsteuer zählen jetzt nur die reine Grundstücksgröße und der sogenannte Bodenrichtwert – ein Wert, der sich an der Wohngegend orientiert und von einem Gutachtergremium – konkret vom Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Calw – festgesetzt wird. So ist es vom Gesetzgeber festgelegt worden.