Blick auf Calw Foto: Thomas Fritsch

Viele Hausbesitzer werden wohl eine böse Überraschung erleben, wenn der Grundsteuerbescheid im Briefkasten liegt. In manchen Fällen ist die jährliche Abgabe wegen der neuen Berechnung um ein Vielfaches höher – diese Hebesätze hat der Gemeinderat festgelegt.

Bei der Berechnung der Grundsteuer zählen jetzt nur die reine Grundstücksgröße und der sogenannte Bodenrichtwert – ein Wert, der sich an der Wohngegend orientiert und von einem Gutachtergremium – konkret vom Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Calw – festgesetzt wird. So ist es vom Gesetzgeber festgelegt worden.