Die Grundsteuer B war Thema im Bisinger Gemeinderat. Dabei ging es auch um die Bodenrichtwert-Zonen.
„Die Wellen schlagen hoch wegen der Grundsteuer“, sagte Gemeinderat Axel Güntner bei der Sitzung des Gremiums am Dienstag. Zuvor hatten sich Eigentümer zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen.
Ihre Ziele: Zum einen wollen sie den Gemeinderat dazu bringen, den Hebesatz für die Grundsteuer B zu senken, zum anderen setzen sie sich präventiv gegen die Einführung einer Grundsteuer C ein.
Kriterien Bodenrichtwerte
Güntner brachte vor diesem Hintergrund die Anregung ein, dass Gemeinderat Volker Büschgen erklärt, welche Kriterien zu den Bodenrichtwerten führten. Die Höhe der Bodenrichtwerte ist ein Bestandteil, mit dem die Höhe der Grundsteuer B berechnet wird. Büschgen, der Mitglied des Gutachterausschusses Hohenzollern ist, berichtete, dass jedes Grundstück abgefahren und anhand einer Matrix bewertet worden war.
Im Zuge dieser Bewertungen haben die Gutachter auch Zonen eingerichtet, innerhalb derer ein gewisser Bodenrichtwert für alle darin liegenden Grundstücke gilt. „Es war normal, dass das eine oder andere Grundstück in eine neue Zonierung gerutscht ist“, so Büschgen. Dies „ist eigentlich sogar der Hauptgrund“ für die Kostensteigerungen, erklärt er weiter.
Darstellung im Amtsblatt
Ein Beispiel dafür ist ein Grundstück in Wessingen. Dieses ist zwar nicht bebaubar, wurde im Hinblick auf den Bodenrichtwert aber wie erschlossenes und bebaubares Bauland bewertet. Der Gutachterausschuss hat den Bereich neu zoniert und damit den Bodenrichtwert angepasst.
Bürgermeister Roman Waizenegger kündigte an, im Amtsblatt darzustellen, wer bei der Grundsteuer B welche Rolle spielt. Dabei bringen sich gleich mehrere Akteure ein: Neben dem Gemeinderat sind dies auch der Gutachterausschuss und das Finanzamt.
Gegenüber unserer Redaktion kündigte die Interessengemeinschaft an, sich noch in schriftlicher Form an den Gemeinderat zu wenden.