Der Gemeinderat hat den Hebesatz für die Grundsteuer gesenkt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Der Gemeinderat hat im September beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A und B auf 310 Prozent zu senken. Was diese Entscheidung für Grundstückseigentümer bedeutet, haben wir zusammengefasst.

Bereits im September hat der Gemeinderat beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer in Bisingen zu senken. Dennoch kommen auf viele Grundstücksbesitzer höhere Kosten zu. Die Zahlen sprechen auf den ersten Blick für sich: Laut Beschluss werden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B von bislang 340 Prozent auf 310 Prozent gesenkt. Das bedeutet aber nicht, dass die Belastungen für die Bürger insgesamt sinken.

 

Berechnungsmethode verschiebt die Steuerbelastung

Es entspringt einer überregionalen politischen Diskussion, dass die Hebesätze der Kommunen aufkommensneutral gestaltet sein sollten. „Aufkommensneutralität“ bedeutet nach Angaben des Landesfinanzministeriums, „dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt“. Die Gemeinde hätte im Falle eines aufkommensneutralen Hebesatzes also ähnlich hohe Einnahmen wie vorher, aber die individuellen Belastungen können aufgrund der vom Landtag geänderten Berechnungsmethode dennoch höher oder niedriger ausfallen.

Finanzministerium zeigt aufkommensneutrale Sätze

Die Kommunen bestimmen dabei ausschließlich den Hebesatz und haben somit Einfluss auf die Einnahmen, die sie insgesamt mit der Gewerbesteuer einnehmen. Das Landesfinanzministerium hat daher ein „Transparenzregister“ zusammengestellt, das online einsehbar ist: Für Bisingen wird dort ein Wert für die Grundsteuer B von 260 bis 288 Prozent als „aufkommensneutraler Hebesatz 2025“ ausgewiesen. Zwar haben diese Zahlen keinerlei rechtliche Bindungswirkung, weil die Entscheidungsgewalt über den Hebesatz bei den Gemeinderäten liegt, aber das Register zeigt: Der Hebesatz wurde in Bisingen zwar gesenkt, aufkommensneutral ist er mit 310 Prozent keineswegs. Heißt im Klartext: Die Mehrheit der Eigentümer legt drauf.

280 Prozent wäre aufkommensneutral

Die Gemeinde dokumentiert nach eigenen Angaben etwa 4700 Fälle von Grundsteuer A und B jährlich. Mit einem aufkommensneutralen Hebesatz von 280 Prozent würde die Hälfte der Fälle mehr bezahlen und die andere Hälfte entsprechend weniger – womit die Gemeinde eine ähnlich hohe Summe einnehmen würde wie bisher. Die Mehr- und Minderbelastungen für die Bürger variieren dabei sehr stark und können, sehr grob skizziert, von 150 Euro weniger Steuern bis hin zu 250 Euro zusätzlichen Steuern reichen.

Bei den nun beschlossenen 310 Prozent wird in 55 Prozent der Fälle eine höhere Steuer erhoben, bei 45 Prozent sinkt die Belastung. Die Höhe der Belastungen und Entlastungen unter den Eigentümern variiert auch hier, aber noch stärker.

Mehreinnahmen von 122 600 Euro im Visier

Aufgrund der vom Land vorgegebenen neuen Berechnungsmethode muss ein Teil der Eigentümer ohnehin mit höheren Belastungen rechnen, gleich ob der Hebesatz bei 310 oder 280 Prozent liegt. Auf die Belastungsverschiebungen haben Gemeinde und Gemeinderat keinen Einfluss.

Mit dem Satz von 310 Prozent kann die Bisinger Verwaltung gleichwohl mit Mehreinnahmen rechnen. Die Kämmerei geht von etwa 122 600 Euro pro Jahr aus, die zusätzlich in die Kasse der Kommune fließen. In der Sitzungsvorlage ist von einem „nicht unbedeutenden Anteil zur Sicherung der langfristigen Haushaltsstabilität“ zu lesen. Mit dem Hebesatz von 310 Prozent würde die Gemeinde 2025 rund 1,36 Millionen Euro einnehmen, mit dem aufkommensneutralen Hebesatz von 280 Prozent wären es 1,24 Millionen Euro.

Thema könnte beim Haushalt erneut aufkommen

Das letzte Wort beim Hebesatz könnte nicht gesprochen sein. Bei den Diskussionen um den Haushalt könnte das Thema wieder auf den Tisch kommen. Möglicherweise ergibt sich dann doch noch eine Änderung des Hebesatzes.

Berechnung

Grundsteuerwert
 Im ersten Schritt wird die Fläche des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Das Ergebnis ergibt den Grundsteuerwert. Die Bodenrichtwerte sind online einsehbar im Portal Boris-BW.

Grundsteuermesszahl
Dieser Grundsteuerwert wird wiederum mit einer vorgegebenen Grundsteuermesszahl multipliziert. Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille (kann aber auch geringer Sein, wenn das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird), siehe Landesgrundsteuergesetz §40.

Hebesatz
Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird wiederum mit dem Hebesatz multipliziert, den der Gemeinderat festgelegt hat, und das Ergebnis durch 100 geteilt.