Die digitale Abgabe der Grundsteuererklärung über das Steuerportal Elster stellt für viele Bürger eine hohe Hürde dar. Foto: dpa/Marijan Murat

Viele Bürger stöhnen über die digitale Grundsteuerabgabe. Das Finanzministerium kommt den Betroffenen deshalb entgegen: Für Härtefälle soll es etwas einfacher werden.

Bei der Reform der Grundsteuer und der Neubewertung der Immobilien kommen die Behörden in Baden-Württemberg und bundesweit nur schleppend voran. Bis zum 31. Oktober müssen im Land 5,6 Millionen Grundstücke – bundesweit sind es rund 35 Millionen – gegenüber dem zuständigen Finanzamt neu deklariert werden.

Obwohl ein Viertel der eingeräumten Frist, in der die Bürger ihre Grundsteuererklärungen digital abgeben müssen, bereits verstrichen ist, sind in Baden-Württemberg Anfang August erst knapp 360.000 Dokumente bei den Finanzämtern eingegangen; das entspricht etwa 6,4 Prozent. Bundesweit sind laut Bundesfinanzministerium bisher 2,6 Millionen Grundsteuererklärungen (7,6 Prozent) digital abgegeben worden.

Ein Drittel der Bodenrichtwerte fehlt auch noch

Nicht nur die Pflicht zur Abgabe dieser Erklärung per Computer, die fast im ganzen Bundesgebiet umgesetzt wird, hemmt den Prozess. Darüber hinaus haben im Südwesten viele Gutachterausschüsse die neuen Bodenrichtwerte noch nicht in der zentralen Datenbank Boris-BW zugänglich gemacht. Während das Finanzministerium lediglich von „grauen Flecken“ spricht, hat der Bund der Steuerzahler im Südwesten ermittelt, dass 34 Prozent dieser für die Grundsteuererklärung zentralen Daten nach wie vor nicht zugänglich sind. Deshalb fordert Eicke Möller, der Vorsitzende des Steuerzahlerbunds im Südwesten, eine Fristverlängerung. „Ein Drittel des Landes wird in Boris nicht fündig. Eine längere Frist ist daher mehr als gerechtfertigt.“

Bundesweit müssen bei der Grundsteuer erstmals Millionen Privatbürger – die anders als Unternehmen oder Freiberufler keine „Gewinneinkunftsarten“ vorzuweisen haben, wie es im Fachjargon heißt – eine Steuererklärung digital abgeben. Bisher hatten die große Mehrheit Steuerpflichtigen stets die Wahl zwischen dem digitalen Format oder einer Steuererklärung auf Papier. Bei der Grundsteuer dagegen darf die Erklärung dagegen nur im Härtefall auf Papier abgegeben werden – etwa wenn Immobilienbesitzer gar keinen Computer besitzen. Das hat das Bundesfinanzministerium so festgelegt. Baden-Württemberg hat diese Vorgabe, wie die meisten anderen Bundesländer, in sein Landesgrundsteuergesetz übernommen. In Paragraf 22, Absatz 6 heißt es dazu: „Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten.“

Vertraut ausgerechnet Bayern nicht auf Elster?

Pikanterweise hat ausgerechnet Bayern die Digitalpflicht bei der Grundsteuer nicht umgesetzt, sondern von Anfang an, den elektronischen Übertragungsweg, das Papierformular und ein am Computer auszufüllendes PDF-Dokument, das per Post ans Finanzamt geschickt wird, als gleichberechtigte Transferwege angeboten. Das ist insofern erstaunlich, als es die bayerischen Finanzbehörden sind, die die Steuersoftware „Elster“ bundesweit zur Verfügung stellen.

„Dass bei der Anwenderfreundlichkeit von Elster noch Luft nach oben ist, bekommen wir derzeit vielfach zurückgemeldet. Und die Kritik ist berechtigt“, räumt eine Sprecherin des Stuttgarter Finanzministeriums auf Anfrage ein. An manchen Stellen sei zwar schon nachgesteuert worden, „aber da müssen wir definitiv noch besser werden“, sagte sie.

„Wir stellen fest, dass die Unsicherheit der Bürger beim Umgang mit Elster nach wie vor groß ist“, ergänzt Andrea Schmid-Förster, Vize-Vorsitzende beim Steuerzahlerbund im Land und zuständig für die Grundsteuerreform. „Viele Steuerzahler haben bisher ausschließlich Papier-Steuererklärungen beim Finanzamt abgegeben oder müssen gar keine Steuererklärung abgeben. Elster stellt für sie daher eine zusätzliche Hürde dar.“ Sie findet, dass den Bürgern ein unbürokratischer Zugang zu den Formularen gewährt werden sollte.

Neues PDF-Formular für Härtefälle kommt

Bisher hat das Finanzministerium in Stuttgart mit vermehrten Hilfestellungen auf die Bürgerprobleme mit der Grundsteuer reagiert. Mittlerweile gibt es schriftliche Ausfüllhilfen, Fallbeispiele, die in der Realität häufig vorkommen, und auch ein Youtube-Video, das die elektronische Erklärung erleichtern soll.

Mitte August ist eine weitere Erleichterung geplant. Dann soll laut Finanzministerium ein PDF-Formular auf der zentralen Internetseite zur Grundsteuer im Südwesten zugänglich gemacht werden. „Das dürfen Bürger statt der Papierformulare nutzen, die im Härtefall zur Verfügung stehen. Es ist aber keine Alternative zur digitalen Erklärung“, betont die Sprecherin. Andrea Schmid-Förster begrüßt das neue Online-PDF-Formular ausdrücklich. „Auch dieses PDF sollte für jeden zugänglich sein.“ Sie fände es gut, die Abgabe der Erklärung per PDF „als Härteantrag zu werten, dem automatisch entsprochen wird“.