Etwas mehr als 50 Besucher informierten sich über die neue Grundsteuer. Foto: Renate Zährl

Der Bund und das Land Baden-Württemberg änderten aufgrund eines Gerichtsurteils die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer.

Für Haus- und Grundstücksbesitzer wird es deshalb Veränderungen zum 1. Januar 2025 geben. Zur Informationsveranstaltung kamen 50 interessierte Bürger. Der Stefan Milles, Leiter des Fachbereichs Finanzwesen stellte die Änderungen vor.

 

Bisher, so Milles, wurde der Wert des Gebäudes vom Finanzamt individuell mit einer Einheitsbewertung durchgeführt. Nun beschloss der Landtag 2020 die Einführung eines Bodenwertmodells für die Grundsteuer B. Es geht nicht mehr um Gebäude, sondern um die Grundstücke.

Gutachterausschuss ermittelt

Für Bad Dürrheim bestimmte der Gutachterausschuss Donaueschingen die Bodenrichtwerte. In diesem Ausschuss sind vor allem die Kreisgemeinden der Südbaar und dem Schwarzwald zusammengeschlossen. Das Finanzamt multipliziert die Quadratmeterzahl des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert. Daraus ergibt sich der Grundsteuerwert.

Der Grundsteuerwert wird mit der allgemeinen Steuermesszahl für Gebäude, 1,3 Promille, multipliziert. Die Steuermeßzahl verringert sich um 30 Prozent auf 0,91 Promille, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken verwendet wird. Daraus ergibt sich der Grundsteuermeßbetrag. Die Kommune hat ein Hebesatzrecht und errechnet aus diesem Betrag die Grundsteuer.

Milles erklärte die Berechnung anhand von Beispielen. Die geänderte Grundsteuerfestsetzung soll für die Gemeinden einkommensneutral sein. Für Bad Dürrheim wurde ein Hebesatz empfohlen. Der Gemeinderat blieb in diesem Rahmen mit einem Hebesatz von 565.

Wie sieht das im Detail für die Bürger aus? In Bad Dürrheim gibt es große Unterschiede. Die Bodenwerte in der Kernstadt sind im Vergleich zu den Ortsteilen höher. Da die Grundstückspreise in der Kernstadt höher sind, wird der Grundsteuermeßbetrag für große Grundstücke und damit die Grundsteuer spürbar steigen war zu erfahren.

Teurer wird es auch bei unbebauten Grundstücken in der Kernstadt. Für Wohneigentum in Mehrfamilienhäuser wird die Steuer für den Eigentümer voraussichtlich geringer, da weniger Quadratmeter Grund auf die einzelne Wohnung entfällt. In den Ortsteilen sind die Grundstücke tendenziell günstiger, dies führt auch zur Grundsteuersenkung.

Für den Bürgermeister Jonathan Berggötz war es wichtig, darzustellen, dass die Grundsteuerreform von den Gemeinden nicht veränderbar ist. „Bei Reformen gibt es Verschiebungen.“ Er bedauerte, dass wir „leider den Frust für manchen in der Bürgerschaft nicht wegnehmen können“. Für Einsprüche ist das Finanzamt zuständig.

Weiter Info zu den Bodenrichtwerten unter: www.gutachterausschuesse-bw.de. Zum Hebesatz: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister