Im neuen Jahr gilt auch in Altensteig die reformierte Grundsteuer. Mehr Geld fließt deshalb nicht ins Stadtsäckel. Foto: Thomas Fritsch

Vor Inkrafttreten der reformierten Grundsteuer hat der Altensteiger Gemeinderat die Hebesätze neu festgelegt: Demnach beträgt künftig der Hebesatz für die Grundsteuer A 645, der für die Grundsteuer B 580 und der für die Gewerbesteuer 370 Prozentpunkte.

Stadtkämmerer Udo Hirrle ging eingangs noch einmal auf die Vorgeschichte der Grundsteuerreform ein – vom Beginn 2018, als das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bewertungsgrundlagen wegen gravierender Ungleichbehandlungen für verfassungswidrig erklärt hatte, bis zur Verkündung des Grundsteuerreformpakets Ende 2019, das eine Übergangszeit bis Dezember 2024 vorsah. Diese läuft nun ab.

 

Ermittelt werde die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest und berechnen auf dieser Grundlage den Messbetrag. Schließlich sind die Gemeinden an der Reihe: Sie multiplizieren den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz und legen so die Höhe der jeweiligen Grundsteuer fest.

In Altensteig folge man bei der Neufestlegung der Hebesätze dem Prinzip der Aufkommensneutralität. Soll heißen: Unterm Strich werde die Stadt nach Inkrafttreten der Neuregelung nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer haben als zuvor. Die Reform bedinge allerdings, dass manche Grundeigentümer künftig mehr bezahlen müssen als zuvor, andere weniger. Diese Verschiebungen können zum Teil erheblich sein.

Hirrle legt Beispiele vor

Der Kämmerer hatte eine ganze Reihe von Beispielrechnungen vorbereitet, anhand derer er den Mitgliedern des Gemeinderats verdeutlichte, wie sich die Grundsteuer im Einzelfall verändern kann – abhängig von Bodenrichtwert, Grundstücksgröße und ähnlichen Faktoren. Der Vorschlag der Verwaltung lautete, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 645 und für die Grundsteuer B auf 580 Prozentpunkte festzulegen. Eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke ist nicht vorgesehen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz, der in diesem Zuge ebenfalls zur Neufestsetzung anstand, soll 370 Prozentpunkte betragen.

Freie-Wähler-Stadtrat Fabian Müller stellte fest, dass der Gemeinderat mit diesem Beschluss einen Schlusspunkt hinter einen Prozess setze, bei dem das Gremium nur wenig Spielraum gehabt habe. Andere Bundesländer würden differenzierter vorgehen. „Wir sind alle betroffen und haben intensiv diskutiert“, so Müller. Vor dem Hintergrund der Aufkommensneutralität könne er dem Antrag der Verwaltung zustimmen.

Schmid regt Überprüfung 2026 an

Tobias Schmid (CDU) verwies darauf, dass Transparenz und Aufkommensneutralität gegeben seien. „Ich denke, dass der Gesamtvorschlag so passt“, lautete sein Urteil. Allerdings regte er an, Anfang des Jahres 2026 zu überprüfen, ob alles funktioniert habe und gegebenenfalls auch noch einmal über die Einführung einer Grundsteuer C nachzudenken.

Andreas Lamparth (Freie Wähler) war der vorgeschlagene Hebesatz indes zu hoch – er plädierte dafür, sich lieber noch einmal Gedanken über Einsparungen auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans zu machen. Konkret schlug er vor, die Altensteiger Bürger bei der Bürgermeisterwahl auch zu befragen, ob der Weihnachtsmarkt tatsächlich in der Altstadt rund um das Schloss stattfinden soll oder ob er nicht ebenso gut in der Unterstadt über die Bühne gehen könne. Letzteres würde dank eines vereinfachten Aufbaus Kosten sparen und habe überdies den Vorteil, dass auch Menschen den Markt besuchen können, die nicht so gut zu Fuß sind.

Einen Bürgerentscheid könne man nicht einfach so anberaumen, entgegnete Bürgermeister Gerhard Feeß. Einer solchen Abstimmung müssten Quoren vorausgehen, und das sei in diesem Fall nicht erfüllt.

Markus Lotzin (AfD) stellte den Antrag, die Hebesätze im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag deutlich zu reduzieren: den für die Grundsteuer A auf 440, für die Grundsteuer B auf 520 und für die Gewerbesteuer auf 350 Prozentpunkte.

„Einfach unehrlich“

„Dann will ich von Ihnen jetzt aber auch hören, wo konkret wir die Weniger-Einnahmen einsparen sollen“, forderte Bürgermeister Gerhard Feeß. „Sollen wir die Bücherei schließen? Oder die Musikschule?“ Lotzin verwies auf frühere Vorschläge, unter anderem könne man sich „die IT-Abteilung“ der Stadt einmal näher ansehen. Tobias Schmid erinnerte an die Klausurtagung, auf der der Gemeinderat zwölf bis 15 Stunden lang jede Haushaltsposition auf den Prüfstand gestellt habe: „Da ist von Ihnen nichts gekommen, aber das war ja auch nicht öffentlich.“ Jetzt, angesichts gut besetzter Zuschauerreihen, mit wohlfeilen Anträgen Stimmung machen zu wollen, sei „einfach unehrlich“.

Holger Reichert (Freie Bürger) signalisierte Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung: „Mit dem, was der Herr Hirrle ausgerechnet hat, kann ich mitgehen.“

Markus Lotzins Antrag fand nur vier Befürworter, ein weiterer von Heidrun Holzäpfel (Freie Wähler), die Grundsteuer B auf 570 Prozentpunkte festzulegen, gar nur zwei. Das Gremium folgte dem Vorschlag der Verwaltung schließlich mehrheitlich. Die neuen Hebesätze sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.