Finanzamt in Balingen: Bis zum Fristende am 31. Januar sind knapp 62 000 Erklärungen eingegangen. Foto: /Dick

Im Zollernalbkreis fehlen noch Zehntausende Grundsteuer-Erklärungen. Albin Geiger, Leiter des Finanzamts Balingen, erklärt, ob deshalb Zwangsgelder verhängt werden.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen ist Ende Januar abgelaufen. Wer als Eigentümer nicht geliefert hat, erhält in den kommenden Tagen Post – zur Erinnerung sozusagen. Selbst das Land hinkt in Sachen Grundsteuer hinterher.

So viele Grundsteuer-Erklärungen sind im Zollernalbkreis eingegangen

Insgesamt sind im Bereich des Finanzamts Balingen 120 541 Grundsteuerfälle zu bearbeiten. Dabei zählen 27 342 zur Grundsteuer A (Land und Forstwirtschaft) und 93 199 zur Grundsteuer B (Grundvermögen)). Eingegangen sind bis zum Fristende am 31. Januar insgesamt 61 739 Erklärungen.

Die Erklärungseingangsquote beträgt im Bereich der Grundsteuer B rund 64 Prozent. Im Bereich der Grundsteuer A sind es gut neun Prozent – hier läuft die Frist aber auch erst zum 31. März hin aus. Noch zahlen Eigentümer nach dem alten Grundsteuer-Modell.

Das passiert, wenn Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung nicht abgeben

Dann können Verspätungszuschläge festgesetzt werden, auch Zwangsgelder drohen. Finanzamt-Chef Albin Geiger bestätigt: „Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass bei Nichtabgabe von Steuererklärungen Zwangsgelder festgesetzt werden.“

Ob und ab wann dies tatsächlich geschehen wird, kann Geiger noch nicht beantworten. Aber: „Ich gehe davon aus, dass wir diesbezüglich von unserer vorgesetzten Behörde, der Oberfinanzdirektion Karlsruhe noch Anweisungen bekommen werden.“

Diese Nachteile drohen Eigentümern bei Schätzungen

„Schätzungen des Finanzamts sind immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet“, erklärt Geiger. Die zur Verfügung stehenden Daten werden als Schätzungsgrundlage verwendet werden. „Da uns allerdings oftmals nicht alle Daten vorliegen – zum Beispiel die Wohnnutzung eines Gebäudes – können diese Unsicherheiten durchaus auch zulasten der Steuerpflichtigen gehen.“

Doch selbst die Schätzung bedeutet nicht, dass Eigentümer damit aus dem Schneider sind. Die Pflicht zur Erklärungsabgabe bleibe bestehen, betont Geiger.

Tipps zur Grundsteuer-Erklärung

Für den Fall, dass Eigentümer mit der Erklärung überhaupt nicht zurechtkommen, rät Geiger dazu, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Die Steuerverwaltung versuche zudem, mit verschiedenen Ausfüllhilfen zu unterstützen. Anleitungen, Erklärvideos sowie Chatbot sind erreichbar über die Internetseite des Finanzamts Balingen.

Weitere Informationen

Das Finanzamt Balingen
informiert zum Thema Grundsteuer im Internet unter finanzamt-bw.fv-bwl.de

Vor Betrügern warnt
das Finanzamt im Zusammenhang mit der Grundsteuer. Per Telefon geben demnach Anrufer an, vom Finanzamt zu sein und bitten um persönliche Daten. Doch: „Die Finanzämter tätigen keine derartigen Anrufe“, heißt an. Die Finanzverwaltung empfiehlt, bei einem solchen Anruf nicht zu reagieren oder im Zweifel beim zuständigen Finanzamt nachzufragen. Auch vor Betrügern, die sich an der Haustür als Grundsteuer-Kontrolleure des Finanzamtes ausgeben, wird gewarnt. Die Finanzverwaltung empfiehlt, diese Personen nicht in die Wohnung oder ins Haus zu lassen