Im Portal Boris BW sind die Bodenrichtwerte für alle Grundstücke vermerkt – auch die für Dautmergen. Foto: Archiv/Visel

In den vergangenen Wochen beschäftigten sich alle Gemeinderäte, nicht nur im Oberen Schlichemtal, mit den Hebesätzen der Grundsteuer. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Künftig werden die kommunalen Hebesätze mit dem jeweiligen Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche und mit der einheitlichen Steuermesszahl von 1,3 Promille verrechnet. Die jeweiligen Werte legen Gutachterausschüsse der Kommunen fest und sind online unter www.grundsteuer-bw.de einsehbar. Dort kann auch die individuelle Grundsteuer berechnet werden.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden in allen Kommunen „aufkommensneutral“ angepasst. Das bedeutet, dass mit der neuen Grundsteuerberechnung nicht mehr und nicht weniger Geld in die Stadt- und Gemeindekassen gespült wird. Jedoch verändert sich für den Einzelnen die Höhe der Grundsteuer. Ab dem kommenden Jahr haben Kommunen die Möglichkeit, die sogenannte Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke einzuführen. Darauf haben aber alle Gemeinden im Oberen Schlichemtal vorerst verzichtet. Die Kommunen verschicken die jeweiligen Grundsteuerbescheide bis spätestens Jahresanfang.

Schömberg

Schömberg hat die Grundsteuer A auf 290 Prozentpunkte von Hundert (v.H.) und die Grundsteuer B auf 320 Prozentpunkte festgelegt. Die Bodenrichtwerte liegen je nach Lage zwischen 115 Euro, beispielsweise in der Altstadt, und 140 Euro im neuen Baugebiet „Grund“. In Schörzingen bewegen sich die Bodenrichtwerte zwischen 75 und 105 Euro pro Quadratmeter. Die Stadt Schömberg wird die Grundsteuerbescheide im Laufe des Januars verschicken, wie Kämmerer Marcel Seid mitteilte.

Dotternhausen

In Dotternhausen liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 320 v.H. und für die Grundsteuer B bei 260 v.H.. Im Ortskern werden pro Quadratmeter 85 Euro fällig, am teuersten wohnt man beispielsweise in der Kreuzwiesen- und Talackerstraße und den umgebenden Straßenzügen. Dort werden 140 Euro pro Quadratmeter fällig.

Dormettingen

Der Dormettinger Gemeinderat hat im November eine Senkung der Hebesätze beschlossen: Die Grundsteuer A sinkt von 400 auf 380, die Grundsteuer B von 310 auf 280. Am höchsten ist der Bodenrichtwert im Wohngebiet Bruck, nämlich 125 Euro pro Quadratmeter, am günstigsten im Ortskern wo 65 Euro pro Quadratmeter gelten.

Dautmergen

In Dautmergen liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 530 v.H., für die Grundsteuer B bei 195 v.H.. Die Bodenrichtwerte liegen im Dorf zwischen 60 und 110 Euro pro Quadratmeter.

Weilen u.d.R.

In Weilen liegen die Hebesätze für die Grundsteuer A bei 360 v.H. und für die Grundsteuer B bei 310 v.H.. Die Bodenrichtwerte liegen zwischen 55 Euro im Morgen und 110 Euro pro Quadratmeter rund um die Plettenbergstraße.

Ratshausen

Der Gemeinderat Ratshausen hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B aufkommensneutral angepasst. Für die Grundsteuer A beträgt der Hebesatz 540 v.H., bei der Grundsteuer B 355 v.H. Der Bodenrichtwert entlang der Ortsdurchfahrt und im Egert liegt bei 50 Euro pro Quadratmeter, im Neubaugebiet Ban bei 130 Euro pro Quadratmeter.

Zimmern u.d.B.

Die Hebesätze in Zimmern unter der Burg wurden jüngst vom Gemeinderat für die Grundsteuer A mit 500 v.H. festgelegt, für die Grundsteuer B mit 330 Prozent. Die Bodenrichtwerte bewegen sich zwischen 60 und 120 Euro pro Quadratmeter.

Hausen am Tann

Ab kommendem Jahr betragen die Hebesätze in Hausen am Tann für die Grundsteuer A 490 v.H. und für die Grundsteuer B 320 v.H.. Die Bodenrichtwerte liegen im Ortskern bei 50 Euro und in den Wohngebieten bei 100 Euro pro Quadratmeter.

www.gutachterausschuesse-bw/borisbw

Wie wird künftig die Grundsteuer berechnet?

Grundsteuer A
 Gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Grundsteuer B
 wird auf betriebliche und private Grundstücke erhoben. 

Bodenrichtwert
 Bodenrichtwerte geben den Entwicklungszustand und den daraus resultierenden Durchschnittswert für den unbebauten Grund und Boden pro Quadratmeter wieder.

Berechnung Grundsteuer B
 Bei der Grundsteuer B kommt es künftig auf den Bodenrichtwert an, jedoch nicht mehr auf die Bebauung. Die Grundstücksfläche multipliziert mit dem jeweiligen Bodenrichtwert ergibt den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. 

Rechnung
 Die Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.