Im Portal Boris BW sind die Bodenrichtwerte für alle Grundstücke vermerkt – auch die für Dautmergen. Foto: Archiv/Visel

In den vergangenen Wochen beschäftigten sich alle Gemeinderäte, nicht nur im Oberen Schlichemtal, mit den Hebesätzen der Grundsteuer. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Künftig werden die kommunalen Hebesätze mit dem jeweiligen Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche und mit der einheitlichen Steuermesszahl von 1,3 Promille verrechnet. Die jeweiligen Werte legen Gutachterausschüsse der Kommunen fest und sind online unter www.grundsteuer-bw.de einsehbar. Dort kann auch die individuelle Grundsteuer berechnet werden.