Bis zum 31. Oktober sind die Erklärungen zur Grundsteuer abzugeben. Foto: Büttner

Immobilien- und Grundbesitzer sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts beim Finanzamt einzureichen.

Balingen - Immobilien- und Grundbesitzer sind verpflichtet, eine Extra-Steuererklärung abzugeben. Das bedeutet, dass sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts beim Finanzamt einreichen müssen. Amtsleiter Albin Geiger gibt Hilfestellungen.