Das Geld ist knapp – auch im St. Georgener Haushalt. Gleichzeitig ist der Unmut über Grundstücke, die einfach nicht bebaut werden, groß. Wäre die Grundsteuer C eine Lösung?
Grundsteuer und Gewerbesteuer – sie sind mit die wichtigsten Einnahmequellen St. Georgens. Wenn die Kassenlage so klamm ist wie aktuell, liegt es daher nicht fern, sich in diese Richtung zu wenden.
So machte es die CDU-Fraktion im Gemeinderat der Bergstadt. Sie beantragte, im Zuge der Haushaltsplanung gleich zweierlei zu prüfen: die Einführung einer Grundsteuer C und eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes.
Schnell abgehakt war der Vorschlag, die Gewerbesteuer zu erhöhen – denn der kam in der Sitzung nicht einmal zur Sprache. Der CDU-Antrag sei daran gebunden gewesen, dass der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen sei. Von einem Minus von knapp 1,1 Millionen Euro war bei der Haushaltseinbringung im Gemeinderat die Rede gewesen.
Nun aber habe sich im Zahlenwerk noch einmal das eine oder andere verschoben, erklärte Bürgermeister Michael Rieger. Nach den aktuellsten Zahlen, die Stadtkämmerin Blanka Amann erst am Tag der Sitzung verschickt hatte, stehe nun erfreulicherweise doch kein Minus mehr unterm Strich. Und so setzte der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt ab – und eine Gewerbesteuer-Erhöhung ist, zumindest unmittelbar, vom Tisch.
Ziel: Baulücken schließen
Sehr wohl zur Sprache kam die Grundsteuer. Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte die Stadtverwaltung geprüft, wie sinnvoll es wäre, eine Grundsteuer C einzuführen. Diese soll es Kommunen ermöglichen, unbebaute Grundstücke höher zu besteuern – mit dem Ziel, Baulücken zu schließen, Bauland an den Markt zu bringen und neuen Wohnraum zu erschließen.
CDU will neue St. Georgener anlocken
„Schuld an unserem Antrag war der Zensus“, blickte Bernd Karsten Rieger (CDU) zurück. Dieser hatte der Bergstadt auf einen Schlag fast 800 Einwohner abspenstig gemacht. Ein Ergebnis, das die Stadtverwaltung nicht nur anzweifelt, sondern auch eines, das sich unmittelbar im Haushalt bemerkbar macht – mit einer Millionenlücke durch geringer ausfallende Zuweisungen.
In der CDU-Fraktion habe man sich daraufhin eine Frage gestellt, blickte Bernd Karsten Rieger zurück: „Wie bekommen wir mehr Menschen nach St. Georgen?“ Der Blick richtete sich auf vorhandenes, jedoch noch unbebautes Bauland. Ob man da nicht über das Erheben einer Grundsteuer C, die es in der Bergstadt bislang nicht gibt, darauf hinwirken könne, dass hier Häuser für neue St. Georgener gebaut werden, wollte die Fraktion wissen.
Befürchtung: reine Strafsteuer ohne Nutzen
Kämmerin Amann sieht geringe Erfolgschancen – die Gründe sind detailliert in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat dargelegt: Städtebauliche Gründe, die eine Grundsteuer C als Lenkungsinstrument notwendig machen würden, träfen in St. Georgen „nachweislich nicht zu“, heißt es dort.
Kein erhöhter Wohnbedarf, kein Mangel an Infrastruktur und keine Notwendigkeit zur Nachverdichtung – da brauche es keine Grundsteuer C. „Sie wäre ein Instrument ohne Anwendungsfall und würde sich stattdessen zu einer reinen ‘Strafsteuer‘ ohne städtebaulichen Nutzen entwickeln“, heißt es in der Sitzungsvorlage klar.
Sogar negative Folgen erwartet
Und mehr noch: Die Verwaltung erwartet durch eine Grundsteuer C negative Auswirkungen. Sie würde – so die Argumentation aus dem Rathaus – nicht nur einen unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Personalaufwand verursachen, sondern auch den Druck auf einkommensschwache Familien erhöhen, während sie Wohlhabende kaum treffe.
„Es würde nicht viel bringen“, fasste Amann in der Sitzung knapp zusammen. Und fügte hinzu: „Die Grundsteuerreform lenkt das auch schon in die richtige Richtung.“ Denn viele Eigentümer unbebauter Grundstücke trügen seit diesem Jahr bereits eine höhere Steuerlast als bisher.
Bauland liegt brach – das ärgert
Also keine Grundsteuer C für die Bergstadt – das nahm der Gemeinderat ohne Debatte hin. Ein fahler Beigeschmack blieb für Oliver Freischlader (SPD) bei dem Thema dennoch: Als Gemeinderat sei man schon enttäuscht und auch verärgert über Grundstücke in St. Georgen, die nicht bebaut würden – obwohl sie teils schon seit Jahren oder Jahrzehnten erschlossen seien. „Dass man Bauland so liegen lässt, obwohl man weit weg wohnt und nicht einmal durch die Baumaßnahmen belästigt würde, ist einfach unsozial“, appellierte Freischlader, die Grundstücke an den Markt zu bringen.
Vergnügungssteuer steigt
Mehreinnahmen
Nicht die Gewerbesteuer, nicht die Grundsteuer – aber eine andere Steuer passt St. Georgen an: Auf 25 Prozent ist der Steuersatz in der neuen Satzung zur Vergnügungssteuer festgelegt, die der Gemeinderat bei einer Enthaltung verabschiedete – eine Steigerung um zehn Prozentpunkte, wie aus der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat hervorgeht. Erhoben wird die Steuer monatlich für das „Bereithalten eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit“, heißt es in der Vorlage. Nach Steuereinnahmen in Höhe von rund 250 000 Euro aus diesem Bereich im vergangenen Jahr rechnet die Stadtverwaltung durch den neuen Steuersatz mit Mehreinnahmen von rund 167 000 Euro.