Nach teils massiven Grundsteuererhöhungen herrschte 2025 in Rottweil großer Ärger. Es gab Widersprüche, Nachfragen, Korrekturwünsche. Wir klären, wie die Lage aktuell ist.
Ein Jahr ist es her, da fiel manchem Eigenheimbesitzer beim Öffnen der Grundsteuerbescheide das Briefmesser aus der Hand. Die Neubemessung der Grundsteuer B konfrontiert die Eigentümer mit zum Teil satten Erhöhungen. Bis zu 1970 Prozent mehr für ein bebautes Grundstück in Rottweil – da saß bei manchem der Schock tief.
In den Finanzämtern und Rathäusern liefen die Telefone heiß. Widersprüche, Nachfragen, Korrekturwünsche – der Vorsatz des baden-württembergischen Finanzministeriums, die Grundsteuer transparenter und gerechter zu machen, sorgte für eine Beschwerde-Welle.
Der Grund, weshalb die neue Grundsteuer B für viele Hausbesitzer in Baden-Württemberg so teuer kommt, liegt in der Berechnungsmethode. Das Land ging mit seinem Bodenwertmodell einen Sonderweg, bei dem die Größe des Grundstücks und der Bodenrichtwert ausschlaggebend sind. Letzterer wurde von den Gutachterausschüssen vor vier Jahren nach Kriterien wie Lage, Erschließung und Bebaubarkeit festgelegt.
Beim Hebesatz nachgezogen
In Rottweil hatte man zunächst verzichtet, die Eigentümer auch noch mit einer Erhöhung des Hebesatzes zu belasten. Mittlerweile hat man hier aufgrund der Haushaltslage nachgezogen, was nun auf den aktuell zugestellten Bescheiden für 2026 zu sehen ist.
Nach der Kritik des Bundes der Steuerzahler, der von einer unangemessenen und sprunghaft angestiegenen Steuer sprach, rieten auch Verbraucherschützer dazu, Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen. Nachdem das Finanzgericht Baden-Württemberg das Landesgrundsteuergesetz für verfassungsgemäß erklärte, muss nun der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) entscheiden.
Anders als das Bundesmodell, das der BFH mittlerweile für verfassungskonform erklärt hat, warten im Sonderfall Baden-Württemberg die Eigentümer noch auf eine Entscheidung. Voraussichtlich im April soll es hier losgehen.
16 000 Einsprüche
Sowohl im Rottweiler Rathaus als auch beim Finanzamt schaut man mit Spannung nach München. „Wir können hier nur abwarten und gespannt bleiben“, sagt Finanzamtschef Michael Kewes. Im Zuge der Grundsteuerreform waren etwa 1,5 Millionen Einsprüche gegen die von den Finanzämtern ausgestellten Grundsteuerwertbescheide eingegangen. Allein im Bereich des Finanzamts Rottweil waren es 16 000.
Ungeklärte Widersprüche im Hinblick auf die vom Rathaus ausgestellten Grundsteuerbescheide gibt es mittlerweile kaum noch. Lediglich einer sei noch anhängig, wie der städtische Pressesprecher Tobias Hermann auf Nachfrage erklärt. Und weil Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben – sprich, sie müssen bezahlt werden – , seien auch keine Zahlungen ausgeblieben.
Massive Arbeitsbelastung
Dennoch sei die Arbeitsbelastung durch die neue Grundsteuer B enorm gewesen. In der Steuerverwaltung der Kämmerei seien für die Erhebung aller veranlagungsrelevanten Grundlagen etwa 40 Prozent der Kapazitäten eines ganzen Jahres gebunden gewesen. „Umgerechnet sind das rund 750 Arbeitsstunden“, so Hermann. Die Bearbeitung aller Rückfragen, Korrekturen und Widersprüche habe sich über den Zeitraum von einem Jahr hingezogen.
Der Gutachterausschuss habe in den letzten Jahren beinahe 50 Prozent seiner Zeit auf die Aufgaben verwendet, die im Zuge der Grundsteuer angefallen seien. „Hochgerechnet bedeutet das etwa 3800 Stunden.“ Bisher seien zudem 55 Anträge auf ein Gutachten zum Nachweis eines anderen Wertes nach §38 Abs.4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) eingegangen.
„Und dies alles für eine Reform, die uns als Kommune aufgezwungen wurde. Die Änderung hat der Stadt keine Mehrwert gebracht, sondern lediglich eine Umverteilung bewirkt und den Unmut der Bürger erzeugt“, heißt es aus der Kämmerei.
Verfassungsrechtliche Zweifel
Wie Finanzamtschef Kewes erläutert, beziehen sich 91 Prozent der Einsprüche auf verfassungsrechtliche Zweifel. Hier lasse sich erkennen, das zwar eine aktuelle Arbeitsbelastung bei der Einspruchsbearbeitung vorhanden sei, aber der Großteil sich auf verfassungsrechtliche Zweifel beziehe. Diese Einsprüche ruhen beim Finanzamt – heißt: Das Finanzamt stellt die Bearbeitung dieser Einsprüche zurück, bis die laufenden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.
Allerdings wendeten sich die Bürger auch gegen ander Dinge, wie etwa gegen den angesetzten Bodenrichtwert oder die berücksichtigte Grundstücksfläche. Hier müsse dann der Einzelfall geprüft werden – sowohl beim Finanzamt Rottweil, als auch bei den übrigen Finanzämtern.
Gespannter Blick nach München
Je nachdem, wie der BFH entscheidet, kann erneut ein zusätzliches Arbeitspensum auf die Mitarbeiter der Rottweiler Kämmerei und des Finanzamts zukommen. Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide gilt es dann gegebenenfalls zu ändern. Hermann: „Aufgrund etwaiger geänderter Grundlagenbescheide müssten wir unsere Grundsteuerbescheide als Folgebescheide daran anpassen – sofern dies erforderlich wird.“ Doch nun heißt es erst einmal abwarten, wie in München entschieden wird.