Zum 1. Januar sinkt in die Geislinger der Hebesatz für die Grundsteuer B von 320 auf 305. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Stadt Geislingen legt die Hebesätze für die Grundsteuer neu fest. In der Summe sollen ihre Bürger nicht mehr bezahlen müssen. Allerdings verschiebt sich die Belastung absehbar von Besitzern kleiner zu denen großer Flächen.

Das Thema Grundsteuer beschäftigt in diesem Herbst alle baden-württembergischen Kommunen. Die neue Satzung stand nun auch auf der Tagesordnung des Verwaltungsausschusses des Geislinger Gemeinderats.

 

Zum 1. Januar 2025 müssen die neuen Hebesätze beschlossen werden. Erst wenn diese feststehen, können die Jahressteuerbescheide ausgestellt werden. Carola Brenner, die stellvertretende Leiterin der städtischen Finanzverwaltung, stellte den Ausschussmitgliedern die Ausgangslage und die Vorschläge zur Neufestsetzung der Hebesätze vor.

Die neue Sätze wurden Brenner zufolge so berechnet, dass die Grundsteuer „aufkommensneutral“ ist: Die Grundstückseigentümer sollten insgesamt möglichst nicht mehr bezahlen müssen als vor der Reform. Umgekehrt soll die Stadt auch nicht weniger Einnahmen erhalten.

Grundsteuer B ab Januar bei 305 Punkten

In Geislingen könnte die Grundsteuer B, die seit 2021 bei 320 von Hundert liegt, auf 298 gesenkt werden, um absehbar aufkommensneutral zu bleiben. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat aber einen neuen Hebesatz von 305 von Hundert vor.

Denn bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben wird, erwarte man weniger Einnahmen. Ein Grund dafür: Wohngebäude landwirtschaftlicher Betriebe sollen künftig ebenfalls mit der Grundsteuer B berechnet werden – deren Hebesatz liegt unter jenem der Grundsteuer A. Zudem ist die Haushaltslage der Stadt nach wie vor angespannt.

Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke gibt es noch nicht

Eine Grundsteuer C gibt es in Geislingen vorerst nicht. Diese könnte ab 1. Januar für noch unbebaute, aber bereits für die Bebauung erschlossene Grundstücke eingeführt werden – das erlaubt das neue Landesgrundsteuergesetz.

Doch in Geislingen wird diese „Baulandsteuer“ noch nicht erhoben. Laut Brenner liegt das unter anderem am Aufwand der noch andauernden, aufwändigen Erfassung solcher Grundstücke im Stadtgebiet, dem personellen Aufwand für die Erfassung der Messbeträge der Grundsteuern A und B sowie dem hohen Aufwand für Fragen und Widersprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform.

Grundsteuer A und Gewerbesteuer bleiben bei 350

Allerdings müssen wegen des Wegfalls der ermäßigten Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke bereits jetzt deutlich höhere Steuern bezahlt werden: Ein Rechenbeispiel der Referentin zeigte rund 430 statt knapp 60 Euro im Jahr für ein rund 800 Quadratmeter großes Gelände.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschuss stimmten den Vorschlägen für die künftigen Hebesätze zu: Grundsteuer A und Gewerbesteuer sollen unverändert bei 350 von Hundert bleiben, die Grundsteuer B auf 305 von Hundert sinken. Verbindlich entscheiden wird der Gemeinderat in seiner kommenden Sitzung.

Juriatti: „Wir werden dadurch nicht reich“

Oliver Juriatti, Leiter der Geislinger Finanzverwaltung, betonte nach dem positiven Votum des Ausschusses: „Wir werden dadurch nicht reich.“ Allerdings verteile sich die Steuerlast unter den Bürgern ganz anders. Es sei vom Gesetzgeber so gewollt, dass Besitzer großer Grundstücke stärker zur Kasse gebeten werden.

Geislingens Rathauschef Oliver Schmid war am Tag der Ausschusssitzung mit den anderen Bürgermeistern aus dem Zollernalbkreis zu Besuch in Berlin. Die Reform der Grundsteuer hatte er jedoch bereits im Rahmen der Generalversammlung der Raiffeisenbank bewertet.

In Geislingen mache die Grundsteuer B jedes Jahr etwa 600 000 Euro aus. Dieses Geld brauche die Stadt brauche, darauf könne man nicht verzichten. „Unterm Strich wird für die Stadt alles in etwas gleich bleiben.“ Dass Besitzer großer Grundstücke überwiegend mehr bezahlen müssen als bisher sei nicht der kommunalpolitische Wunsch gewesen.

Der Geislinger Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch, 20. November, ab 19 Uhr in der Schulmensa die neue Satzung über die die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer zum 1. Januar.

Kalkulation des Finanzministeriums

Das baden-württembergische Finanzministerium hat im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer 2025 für alle Kommunen Berechnungen angestellt, wie hoch die neuen Hebesätze in etwa sein müssten, um für Städte und Gemeinden aufkommensneutral zu sein. Der Kalkulation liegen die von den Kommunen für 2024 gemeldeten Grundsteuermessbeträge zugrunde. Die Ergebnisse dieser Berechnung kann jeder Interessierte auf der Website des Transparenzregisters „Aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer 2025“ nachschauen. Für die Stadt Geislingen weist das Finanzministerium dort eine Bandbreite der Grundsteuer B zwischen 278 und 308 von Hundert aus.