Viel Flexibilität und wenig Planungssicherheit – die Rottweiler Schulverwaltung stellte im KSV vor, wie ab September die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aussieht.
Vier Jahre hatte die Stadt Zeit, um den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen vorzubereiten.
In der Ausschusssitzung am Mittwoch machte Tamara Heim von der Schulverwaltung deutlich, mit welchen Unbekannten dabei geplant werden musste.
OB Christian Ruf sprach sprach von einer „extremen Herausforderung“.
Betreuung in Bausteinen
Und so sieht das Betreuungsangebot ab dem kommenden Schuljahr zunächst für die Erstklässler aus: Von Montag bis Freitag können diese an insgesamt acht Stunden von 7 bis 17 Uhr betreut werden.
Um das Angebot möglichst flexibel zu gestalten, können Eltern aus folgenden Bausteinen wählen. Block A: Frühbetreuung von 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn. Block B: Verlässliche Grundschule von 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn und von Unterrichtsende bis Mittagsband. Block C: Vom Mittagsband, also dem planmäßigen Unterrichtsende, bis zum Beginn von Nachmittagsbetreuung, -unterricht oder Ganztagsangebot der Schule. Block D: Hausaufgabenbetreuung – umfasst auch AG-Angebote. Block E: Feierabendclub/ Spätbetreuung bis 17 Uhr.
Das Mittagessen ist separat buchbar. Die Blöcke können je nach Wochentag gewählt werden. Es gibt insgesamt nur 20 Schließtage.
Und so viel kostet die Betreuung: Wer an fünf Tagen die Woche die Maximalbetreuung in Anspruch nimmt – also von 7 bis 17 Uhr – der zahlt fürs erste Kind pauschal 2695 Euro im Jahr. Mittags- und Hausaufgabenbetreuung hingegen kosten 12 und 24 Euro, wenn man sie einmal die Woche bucht.
Fünf Kinder müssen es sein
Wer für seinen Erstklässler das Betreuungsangebot nutzen möchte, muss diesen bis 15. März über die zentrale Vormerkung angemeldet haben. Da bis zu diesem vom Land vorgegeben Stichtag aber noch nicht alle Schulanmeldungen erfolgt sein werden, bleibt zunächst unklar, ob die für die Ganztagsbetreuung erforderliche Kinderzahl zustande kommt.
Fünf Kinder pro Schule müssen es sein. Wo keine Betreuung zustande kommen kann, bestehe die Möglichkeit eines Schulwechsels, so Heim. Zudem könnten auch noch bis 14 Tage nach Schulbeginn Betreuungsfenster angepasst werden.
Viel Lob für die Schulverwaltung
Für diese große Flexibilität gab es fraktionsübergreifend viel Lob. Maximiliane Scheidel (FDP) hofft, dass das Angebot zur Erwerbstätigkeit beiträgt. Elke Reichenbach (SPD+FFR) stellte die Bedeutung des Betreuungsangebots für die Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf heraus.
Ingeborg Gekle-Maier (Grüne) berichtete aus eigener Erfahrung, wie wichtig es sei, dass Frauen trotz Kinder und Familie berufstätig sein können. „Das geht von der Rente ab“, sagte sie im Hinblick auf jene Frauen, die aus Gründen mangelnder Betreuungsangebote nur Teilzeit arbeiten können. Zudem habe die Stadt viel dafür getan, dass das Angebot an den Grundschulen – Familienpass, Geschwisterrabatt und Jugendhilfe-Zuschuss sei Dank – auch bezahlbar sei.
Fragezeichen
Dennoch bleiben gerade beim Thema Finanzierbarkeit Unsicherheiten. Die Finanzierung des Rechtsanspruchs erfolgt vorerst in einer Übergangsphase bis 2030. Vereinfacht erklärt, zahlt das Land eine Pro-Kopf-Pauschale von 4 Euro. Problem Nummer eins: Damit sind nur 62 Prozent der Kosten über Zuschüsse gedeckt, wie OB Ruf erklärte. Den Rest muss – Bestellerprinzip hin oder her – die Stadt aufbringen.
Problem Nummer zwei: Die Fördermittel hängen von der Kinderzahl ab. Nehmen möglichst viele Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch, steigt der Kostendeckungsgrad. Kommt nur die Mindestgröße, also fünf Kinder, zustande, legt die Stadt drauf.
Problem Nummer drei: die wirtschaftliche Lage. „Schwächelt die Wirtschaft, gehen die Anmeldezahlen zurück“, erklärte Heim. Bislang rechnet die Stadt mit einer Kostendeckung von etwas mehr als 95 Prozent (Pro-Kopf-Pauschale und Betreuungsgebühr), ausgehend von der bisherigen Betreuungsquote.