Von wem sollen die Kinder betreut werden? Diese Frage ist noch völlig offen. (Symbolbild) Foto: stock.adobe.com/Robert Kneschke

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Grundschulkinder ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Umgesetzt werden muss das Ganze aber von den Städten und Gemeinden. Dabei zeichnen sich zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten ab, wie der Blick nach Freudenstadt zeigt.

Nach dem Unterricht in der Schule bleiben: Ab 2026 soll das in allen deutschen Grundschulen möglich sein. Denn die Bundesregierung hat beschlossen, dass es ab dem übernächsten Jahr einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler geben soll.