Sahar Beheshti macht sich Sorgen. Denn trotzt guter Zensuren kann ihr Kind nur mit einem guten Testergebnis aufs Gymnasium gehen. Foto: privat/Fotolia

Kinder einiger Privatschulen können nur mit einem guten Kompass-4-Ergebnis oder einem bestandenen Potenzialtest am Gymnasium angemeldet werden. Eine betroffene Familie berichtet.

Angst, Anspannung, tiefe Verunsicherung. Mit diesen Worten beschreibt Sahar Beheshti ihre derzeitige Gefühlslage. „Der Stress ist real, die Ungewissheit macht mich krank“, heißt es in einem offenen Brief, den sie unter anderem an das Kultusministerium Baden-Württemberg geschrieben hat. Es geht um ihren Sohn. Dieser ist in der vierten Klasse und hat im November an den Kompass-4-Tests in Deutsch und Mathe teilgenommen. Die landesweiten Kompetenzmessungen waren im Zuge der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium und zur verbindlichen Grundschulempfehlung eingeführt worden.

 

Nun warten der Neunjährige, seine Mutter, ja die ganze Schulgemeinschaft auf die Ergebnisse. Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler entscheiden zunächst allein diese darüber, ob das Kind aufs Gymnasium gehen darf oder nicht. Denn bei der Schule handelt es sich um eine Privatschule in Heidelberg, die lediglich genehmigt, nicht aber anerkannt ist. Im Unterschied zu anderen Grundschulen dürfen diese keine pädagogische Gesamtwürdigung ausstellen.

Die Einschätzung der Lehrkräfte ist irrelevant

Im Klartext heißt das: Kinder an einer staatlichen oder anerkannten privaten Schulen können auch mit einer entsprechenden Einschätzung ihrer Lehrkräfte auf Basis der Noten aufs Gymnasium wechseln. Bei Kindern an genehmigten privaten Schulen sind die Zensuren und die Meinung der Pädagogen in diesem Zusammenhang völlig irrelevant.

Die gesamte weitere Schullaufbahn ihres Sohnes hänge von zwei 45 minütigen sogenannten Kompetenzmessungen ab, schreibt Sahar Beheshti. „Ein Test. Keine Alternative. Kein pädagogisches Urteil der Lehrkräfte, die das Kind über Jahre hinweg begleitet haben“, heißt es in ihrem Brief. Das stelle Kinder an genehmigten Schulen massiv schlechter. Und für ein Kind, „das sein Bestes gegeben, immer gelernt und sich angestrengt hat, ist es zutiefst entmutigend zu hören, dass all das keine Rolle spielt“.

Sahar Beheshti kennt sich in der Materie durchaus aus. Sie ist Englischlehrerin an einer genehmigten Gemeinschaftsschule in Heidelberg. Es ist nicht die Schule, auf die ihr Sohn geht, aber der gleiche Schulträger. Beide Schulen haben die staatliche Anerkennung beantragt, die Verfahren dauern an. Zudem ist sie Mitglied im Gesamtelternbeirat Heidelberg und im Heidelberger Migrationsbeirat. Damit hat sich auch einen Sitz im Ausschusses für Kultur und Bildung sowie im Jugendhilfeausschuss des Heidelberger Gemeinderats.

Private Grundschulen boomen

Die Privatschulen in Baden-Württemberg erfreuen sich wachsender Beliebtheit, insbesondere im Grundschulbereich. Aktuell gibt es im Land 122 Grundschulen in freier Trägerschaft, von diesen sind 64 anerkannt und 58 genehmigt.

Rein genehmigte Schulen sind aufgrund der grundgesetzlich garantierten Privatschulautonomie in einigen Angelegenheiten freier als anerkannte Privatschulen. So muss zum Beispiel:

  • der Lehrplan nicht genehmigt werden
  • die Stundentafel nicht eingehalten werden
  • ein Übertritt auf eine öffentliche Schule muss nicht jederzeit möglich sein, sondern nur am Ende des Bildungsgangs
  • von den öffentlichen Schulen deutlich abweichende pädagogische Konzepte sind zulässig und werden nur mit Blick auf die Gleichwertigkeit im Genehmigungsverfahren geprüft

Wenn genehmigte Privatschulen dauerhaft die an öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllen, können sie die Anerkennung als Ersatzschule beantragen. Für die Anerkennung sind die Regierungspräsidien zuständig.

„Nur mit der Anerkennung erhält eine Schule in freier Trägerschaft das Recht, in Abschluss-, Versetzungs- und Prüfungsangelegenheiten wie eine öffentliche Schule zu agieren. Sie erhält entsprechende hoheitliche Befugnisse und darf die gleichen Berechtigungen rechtswirksam für den weiteren Ausbildungsweg vergeben“, schreibt das Kultusministerium in einer Stellungnahme und ergänzt: „Bei einer nur genehmigten Grundschule sind ausgestellte Zeugnisse oder entsprechende Bescheinigungen für einen Wechsel an öffentliche Schulen oder an anerkannte Gymnasien in freier Trägerschaft mangels des entsprechenden Status rechtlich nicht bindend.“

Sahar Beheshti kritisiert, dass die verbindliche Grundschulempfehlung und Kompass 4 sehr kurzfristig eingeführt worden seien. Foto: privat

Mehr Freiheiten, weniger Rechte – das war auch Sahar Beheshti klar, als sie ihren Sohn an einer nur genehmigten Privatschule anmeldete. Doch sie argumentiert: „Private Schulen existieren, weil das staatliche System den Bedarf nicht vollständig abdeckt. Der Staat erlaubt diese Schulen – warum bestraft er nun die Kinder dafür?“ Und sie ergänzt, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung ihres Sohnes an einer privaten Grundschule noch niemand etwas von einer wieder verbindlichen Grundschulempfehlung und eines Kompass-4-Tests geahnt habe. Das alles sei sehr kurzfristig eingeführt worden.

Die Neuerungen im Schulgesetz treffen auch alle Waldorfschulen, stellt das Kultusministerium klar. Denn aufgrund ihres einheitlichen Bildungsgangs von der ersten bis zur Abschlussklasse, müssten sie die Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen der öffentlichen Schulen nicht anwenden. Demzufolge könnten auch sie keine verbindliche pädagogische Gesamtwürdigung ausstellen. Das Ministerium schreibt: „Wie für die rein genehmigten Grundschulen besteht die Zugangsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen zum Gymnasium über Kompass 4“ – oder den Potenzialtest.

Letzterer ist eine Art Eignungstest. Diesen können auch Kinder von staatlichen und anerkannten Schulen absolvieren, wenn ihre Eltern sie trotz einer anderslautenden Grundschulempfehlung auf das Gymnasium schicken wollen. Die Anmeldung zum Potenzialtest muss zwischen dem 7. und 11. Februar erfolgen. Der Potenzialtest wird landesweit am 24. Februar geschrieben. Wer krank ist, kann am 3. März nachschreiben.