Seit dem neuen Schuljahr gibt es an der Grundschule Bisingen nur noch eine Lehrkraft, die VKL unterrichtet. Foto: Kauffmann

Zum neuen Schuljahr gibt es an der Grundschule Bisingen eine VKL-Stelle weniger. Wie das Staatliche Schulamt Albstadt das begründet.

Das Staatliche Schulamt Albstadt hat die Stelle einer Lehrerin gestrichen, die seit neun Jahren Vorbereitungsklassen (VKL) an der Grundschule Bisingen unterrichtete. Vorbereitungsklassen besuchen Kinder, die keine oder wenige Deutschkenntnisse haben.

 

Monika Guster ist Lehrerin im Ruhestand und engagiert sich seither im Unterricht für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die Irritation über die Stellenstreichung ist bei Guster, die sich sogar per Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Theresa Schopper wandte, aber auch beim Gesamtelternbeirat groß.

Das sagt das Schulamt

Unsere Redaktion wollte deshalb vom Staatlichen Schulamt Albstadt, das auch für die Grundschule Bisingen zuständig ist, wissen: Warum wurde die Stelle, die bisher Monika Guster hatte, gekürzt?

Die Leitende Schulamtsdirektorin, Claudia Ostertag, antwortet so: „Eine Vorbereitungsklasse (VKL) kann auf Antrag der Schule vom Staatlichen Schulamt anhand des Bedarfes vor Ort und mit Blick auf den gesamten Schulamtsbezirk eingerichtet werden.“ Ostertag teilt auf Anfrage weiter mit: „Auf Basis der im März 2025 prognostizierten Schülerzahlen wurde eine VKL für Bisingen vorgesehen. Dabei gilt es zu beachten, dass eine gleichmäßige bedarfsorientierte Versorgung mit VKL im gesamten Bereich des Staatlichen Schulamts Albstadt zu gewährleisten ist.“

Wie die Leitende Schulamtsdirektorin auf Nachfrage berichtet, besuchten im Schuljahr 2025/2026 18 Kinder über alle vier Klassenstufen hinweg eine Vorbereitungsklasse. Das sind nicht so viele wie manche Personen, basierend auf Erfahrungen der vergangenen Jahre, erwartet hatten.

Ostertag beruft sich auch auf die Meldung der Schulleitung der Grundschule Bisingen vom 30. Juli 2025. Dementsprechend schreibt sie von insgesamt 18 Schülern, die für eine VKL vorgesehen sind – und demnach ist die Grundschule Bisingen aus der Perspektive des Schulamts „anhand des Bedarfs“ versorgt.

Mindestens zehn Kinder

Damit setzt das Staatliche Schulamt Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg um. In der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Unterrichtsorganisation und Eigenständigkeit der Schulen im Schuljahr 2024/2025“ heißt es, dass die Mindestschülerzahl für eine VKL bei zehn Kindern liegt. Der Klassenteiler, ab dem eine neue Klasse gebildet werden müsste, wird mit 24 Schülern angegeben.

Der Zahlen ungeachtet ist die entscheidende Frage dennoch weiter offen: Wie wird bei einer VKL-Lehrkraft die Vertretung organisiert?

„Die Vertretung wird schulintern geregelt. Welche organisatorischen Möglichkeiten hierbei gewählt werden, obliegt der Schule“, schreibt die Schulamtsdirektorin Ostertag. Dies werde an allen Standorten mit einer VKL, was den Regelfall darstelle, so gehandhabt.