Gut 14 Jahre lang lebte man in Villingen-Schwenningen ohne Grundschulbezirke. Jeder Abc-Schütze durfte die Grundschule seiner Wahl besuchen. Damit ist es nun vorbei. Stadt und Schulamt klären auf.
Auf sein bisheriges Alleinstellungsmerkmal muss das Oberzentrum laut Schulgesetz verzichten, will es die Hallerhöhe als neue Grundschule vom Kultusministerium genehmigt bekommen. Gesagt, getan – ab September 2025 müssen Erstklässler wieder in die ihnen zugewiesene, wohnortnahe Schule gehen.
In der Aula der Goldenbühlschule wurden die im Stadtteil Villingen lebenden Familien darüber informiert. Jonas Hasler, bei der Stadt Referent für Bürgerbeteiligung, berichtete von dem Ende 2024 im Gemeinderat gefassten Beschluss der Wiedereinführung kleinräumiger Grundschulbezirke und beruhigte: „Kinder, die 2024 eingeschult wurden, bleiben bis zum Ende der vierten Klasse wo sie sind“.
Sozialplanerin Lisa Jauch erläuterte das abgeschlossene Vorgehen mit dem Ziel, eine „ausgewogene Verteilung“ der Schüler auf die vorhandenen Grundschulen zu erreichen. Einbezogen in die Planung waren laut Jauch neben dem Stadtplanungsamt auch die Schulleitungen und die Elternbeiräte von Schulen und Kindertagesstätten.
Berücksichtigt wurden dabei die Kapazitäten der einzelnen Schulgebäude, die zu erwartende Anzahl der in den kommenden sechs Jahren einzuschulenden Kinder und eine gute verkehrstechnische Verbindung zwischen Elternhaus und Schule. Jauch räumte ein, dass es unter diesen Bedingungen passieren könne, dass Kinder, die nahe einer Schule wohnen, künftig doch in eine etwas weiter entfernte gehen müssen.
Wie ein Wechsel möglich ist
Schulrätin Simone Spengler nannte die Daten zum Einschulverfahren. Danach sollen Eltern nach einer schriftlichen Aufforderung ihrer Schulbezirksschule ihre Kinder zwischen dem 10. und 21. Februar dort anmelden.
„Ein Schulbezirkswechsel wird nicht die Regel sein, ist aber aus triftigen Gründen möglich“, räumte Spengler ein und nannte die Voraussetzungen dafür: Geschwister, die bereits auf einer anderen Schule sind und der Wunsch nach nur Halbtags- oder nur Ganztagsbetreuung, wenn es das jeweilige Modell im eigenen Schulbezirk nicht gebe. Der Antrag, einzureichen bei der zuständigen Schule, werde von der geschäftsführenden Schulleiterin Stephanie Schick geprüft und beschieden, die betroffenen Kinder dann im Nachgang an ihrer Wunschschule angemeldet. „Wir finden für alle eine Lösung, kein Kind bleibt ohne Schulplatz“, versicherte Schick.
Besonderheit: Wer sein Kind auf die Gemeinschaftsschulen am Bickeberg und im Goldenbühl oder auf eine private Grundschule schicken will, könne sich direkt und ohne Antragstellung dort anmelden. Soweit die Fakten.
Die Menschentrauben verunsicherter Eltern, die sich nach dem Info-Teil um die Fachleute zum angebotenen Gespräch bildeten, zeugten vom Nachfragebedarf. Dieser war vielfältig und reichte von der Frage, woher man wisse, welches „seine“ Schule sei bis zum Grenzfall, dass das ältere Kind zum Sommer die Schule verlasse, das jüngere aber erst im Herbst nachrücke.
Antworten blieb man nicht schuldig: Auf der Homepage der Stadt sind unter „Grundschulbezirke“ alle Schulen und das dazugehörende Einzugsgebiet aufgelistet. Der Grund „Geschwisterkind“ falle dagegen weg, wenn die Sommerferien zwischen Aus- und Einschulung liegen.
Tino Berthold, Vorsitzender des Gesamtelternbeirates aller Schulen der Stadt, war Zaungast und machte sich zum Thema so seine Gedanken. „Ich erwarte eine Antragsflut“, sagte er, empfahl aber grundsätzlich, davor nicht zurückzuschrecken. Bei der Entscheidung Halb- oder Ganztagsbetreuung legte er den Eltern jedoch ans Herz, genau hinzusehen, welche Betreuungsform für das eigene Kind die richtige sei.