Wegen des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung muss der Betrieb an der Meißenheimer Grundschule neu strukturiert werden. Der Gemeinderat berät mögliche Optionen.
Vor dem Hintergrund des bundesweiten Ausbaus der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder wird sich der Meißenheimer Gemeinderat am Montag, 13. April, mit der Weiterentwicklung des Angebots an der Friederike-Brion-Grundschule befassen. Das geht aus den Sitzungsvorlagen der Gemeinde hervor.
Der gesetzliche Anspruch sieht eine Betreuung von bis zu acht Stunden täglich vor – ein Rahmen, der von den Kommunen organisatorisch gewährleistet werden muss. Für die Gemeinden bedeutet dies nicht nur einen erhöhten Planungsaufwand, sondern auch die Notwendigkeit, bestehende Angebote regelmäßig zu überprüfen und an die tatsächliche Nachfrage anzupassen.
Die Meißenheimer Schule wird bereits seit 2017 als Ganztagsschule geführt. Nun ist aber den Beratungsunterlagen nach vorgesehen, den Ganztagsbetrieb ab dem Schuljahr 2026/27 auf vier Tage pro Woche umzustellen. Künftig sollen die Schüler von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 bis 14.30 Uhr betreut werden, während der Unterricht am Freitag bereits um 11.55 Uhr endet.
Eltern müssen frühzeitig planen und Bedarf anmelden
Ein zentrales Element der Planung ist die frühzeitige Bedarfserhebung. Eltern müssen ihren Betreuungsbedarf jeweils bis zum 15. März für das folgende Schuljahr anmelden, heißt es in den Unterlagen weiter.
Diese Anmeldung gilt verbindlich für das gesamte Schuljahr und dient der Planungssicherheit für die Kommune, insbesondere im Hinblick auf Personal und Organisation.
Auch künftig soll innerhalb der Betreuungszeiten ein Mittagessen angeboten. Kinder, die nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen, können im Rahmen der sogenannten Verlässlichen Grundschule dennoch bis 14 Uhr betreut werden und ebenfalls am Mittagessen teilnehmen, so der Vorschlag der Gemeinde.
Nachmittagsbetreuung soll angepasst sollen
Ein zentraler Punkt der Beratung ist die geplante Anpassung der Nachmittagsbetreuung. Diese wird derzeit bis 17 Uhr angeboten. Aufgrund geringer Nachfrage in der Zeit zwischen 16 und 17 Uhr schlägt die Verwaltung vor, das Angebot künftig zu verkürzen.
Ab dem Schuljahr 2026/27 soll die Betreuung montags bis donnerstags nur noch bis 16 Uhr und freitags bis 15.30 Uhr stattfinden. Damit würde das kommunale Angebot weiterhin über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen.
Auch die Ferienbetreuung ist Bestandteil des gesetzlichen Anspruchs. Derzeit bietet die Kommune diese montags bis freitags von 7.45 bis 12.45 Uhr an. Bis zu 20 Schließtage pro Jahr – entsprechend vier Wochen – sind dabei vorgesehen.
Ferienbetreuung soll weiterhin 30 Euro pro Woche kosten
Neben organisatorischen Fragen wird der Gemeinderat auch über die Anpassung der Entgelte entscheiden. Vorgesehen sind unter anderem 4,50 Euro pro Tag für das Mittagessen, zehn Euro monatlich für die Betreuung von Ganztagsschulkindern am Freitag sowie 50 Euro monatlich für Kinder im Halbtagsschulbetrieb.
Die Nachmittagsbetreuung soll künftig 58 Euro pro Monat kosten, eine reine Freitagsbetreuung zwölf Euro. Für die Ferienbetreuung sind weiterhin 30 Euro pro Woche vorgesehen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zum 1. September 2026 in Kraft treten. Der Monat August bleibt – wie bisher – beitragsfrei. Der Gemeinderat wird am Montag über die inhaltlichen und organisatorischen Anpassungen beraten und entscheiden.
Rechtsanspruch
Ab dem Schuljahr 26/27 haben alle Kinder der ersten Klassen einen Rechtsanspruch auf eine tägliche Betreuung von acht Stunden in Schule oder Hort, so das Bundesbildungsministerium. Bis zum Schuljahr 29/30 wird dieser ausgeweitet, so dass alle Grundschulkinder betreut werden können.