Der Vatikan hat offiziell die neue Verfassung für die Kurie (Kirchenverwaltung) vorgestellt. In ihr sind zahlreiche Reformen festgeschrieben, für die sich Papst Franziskus stark gemacht hat.
Der Name ist Programm: „Praedicate Evangelium“. Die Verkündung der Frohen Botschaft, das war nach Auffassung von Papst Franziskus schon immer die wichtigste und nobelste Aufgabe, die Jesus Christus seinen Jüngern aufgetragen habe. Der Papst will eine Kirche, die aus sich heraus und an die „Ränder der Gesellschaft“ geht. Die Mission, die Bekehrung, die Evangelisierung ist nun das Leitmotiv der neuen Kurienverfassung. Die Selbstbezogenheit und der Klerikalimus hinter den dicken Mauern des Vatikans waren dem Papst aus Argentinien schon immer ein Dorn im Auge – diese Mauern sollen nun, zumindest symbolisch, überwunden werden.
Öffnung für Frauen
Zum Niederreißen von symbolischen Mauern gehört auch, dass in Zukunft praktisch alle hohen Kurienämter auch von Laien – und somit auch von Frauen - ausgeübt werden können, bis hin zur Leitung der einzelnen Dikasterien (diese entsprechen ungefähr den Ministerien in weltlichen Staaten). Im Vorwort von „Praedicate Evangelium“ heißt es dazu: „Papst, Bischöfe und andere ordinierte Pfarrer sind nicht die einzigen Bekehrer in der Kirche.“ Getaufte im Laienstand würden aufgrund ihres Familienlebens, ihrer Kenntnis der Wirklichkeit und ihres Glaubens „die Wege Gottes in der Welt entdecken“. Das heißt: Der Papst will bei der Führung seiner Kirche auf den anderen Erfahrungshorizont zurückgreifen, den nicht im Zölibat lebende Gläubige mitbringen.
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Ausgenommen von der Öffnung gegenüber Laien und Frauen ist nicht einmal das vatikanische Staatssekretariat, die wichtigste und mächtigste Behörde innerhalb des Kirchenstaats. In der neuen Verfassung ist nicht mehr wie bisher vom „Kardinalstaatssekretär“, sondern vom „Staatssekretär“ die Rede: Das heißt nichts anderes, als dass irgendwann auch einmal ein Mann ohne Priesterweihe oder eine Frau zur zweitwichtigsten Person in der Kurie aufsteigen könnte. Ganz neu ist die Einsetzung von Laien und Frauen in vatikanische Spitzenpositionen freilich nicht: Schon vor dem Erlass der neuen Verfassung hat Franziskus eine Frau zur Direktorin der vatikanischen Museen ernannt. Ohnehin ist der Vatikan weiblicher, als man gemeinhin annimmt: Von den 2600 Angestellten der Kurie sind bereits heute etwa 24 Prozent Frauen.
Nur noch 16 Dikasterien
Ein zentraler Teil der „Praedicate Evangelium“, die die Apostolische Konstitution „Pastor Bonus“ (“Guter Hirte“) von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988 ablöst und an kommenden Pfingsten (5. Juni) in Kraft treten wird, besteht in der umfassenden Neuordnung der kurialen Ämter. Die bisherigen Kongregationen und päpstlichen Räte werden abgeschafft – neuerdings wird es nur noch 16 Dikasterien geben. Das wichtigste unter ihnen ist, wie erwähnt, das Dikasterium für Evangelisierung; es entsteht aus der Zusammenlegung des Missionskongregation und des Rates für die Neuevangelisierung. Die Leitung der neuen Behörde übernimmt Papst Franziskus persönlich - ein weiterer Beleg dafür, wie wichtig ihm das Thema ist.
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Grundsätzlich sind laut der Verfassung alle neuen Dikasterien gleichberechtigt – doch an der Reihenfolge ihrer Aufzählung lässt sich unschwer eine Hierarchie ablesen. An zweiter Stelle nach der Evangelisierung kommt das Dikasterium für die Glaubenslehre - bisher kam die gleichnamige Kongregation an erster Stelle. Ihr wird die päpstliche Kommission zum Schutz Minderjähriger angegliedert, die aber weitgehend autonom bleiben soll. An dritter Stelle steht das neu geschaffene Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe, das aus dem bisherigen päpstlichen Almosenamt hervorgeht. Die Aufwertung zu einem Dikasterium durch Franziskus kommt nicht von ungefähr: Der Papst hat immer betont, dass er eine „arme Kirche für die Armen“ anstrebe. Sein Almosenmeister, der polnische Kardinal Konrad Krajewski, ist seit längerem einer der engsten Vertrauten von Franziskus.
Papst Rücktritt wird erwähnt
Ein wichtiges Ziel der neuen Verfassung besteht auch in der Dezentralisierung der Kirche respektive in der Stärkung der Ortskirchen und ihrer Bischöfe. Die Kurie soll laut der neuen Konstitution den Bischöfen die Kompetenz überlassen, als Hirten, Lehrer und Seelsorger „jene Fragen zu lösen, die sie gut kennen“ – sofern sie „die Einheit der Lehre, der Disziplin und der Gemeinschaft der Kirche nicht beeinträchtigen“. Außerdem soll Sesselkleberei in der Kurie künftig verhindert werden: Die Amtszeit für alle Führungspositionen – außer dasjenige des Papstes - beträgt fünf Jahre, wobei man einmal für weitere fünf Jahre wiedergewählt werden kann.
Apropos Amtszeit des Papstes: In der neuen Verfassung wird zwar ein möglicher Amtsverzicht, wie er im Februar 2013 von Benedikt XVI. gewählt worden war, nicht explizit geregelt. Aber zumindest indirekt wird die Möglichkeit eines „Papst-Rücktritts“ durchaus erwähnt. Im neuen Text heißt es nicht mehr, wie noch in der „Pastor Bonus“, dass „alle Ämter mit dem Tode des Papstes erlöschen“. Die neue Formulierung besagt, dass dies „im Fall einer Sedisvakanz“ eintrete - also dann, wenn für den - auf welche Weise auch immer – frei gewordenen Heiligen Stuhl ein neuer Papst gefunden werden muss.